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Dichtheitsprüfung

Kanal-Dichtheitsprüfung in NRW

Bereits seit dem Jahr 2013 ist nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 59 Landeswassergesetz (LWG) NRW derjenige, der eine Abwasseranlage (Kanal) betreibt, verpflichtet, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610. Danach ist alle 30 Jahre eine Überprüfung der Kanäle, egal ob privat oder öffentlich, durchzuführen.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten hat auch jeder Haus- und Grundstückseigentümer seine privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen (hier finden Sie eine Liste aller Wasserschutzgebiete im Regierungsbezirk Köln). Für private Abwasserleitungen, die vor 1965 errichtet worden sind (für industrielle oder gewerbliche Abwässer gilt das Jahr 1990), galt schon eine Prüfpflicht bis zum 31. Dezember 2015. Nunmehr sind auch alle Abwasserleitungen, die nach 1965 errichtet worden sind, sind bis zum 31. Dezember 2020 zu überprüfen. Nicht das Alter des Hauses, sondern die Errichtung der privaten Abwasserleitung ist maßgeblich. Der Kommune ist eine Dichtheitsbescheinigung vorzulegen (§ 8 SüwVO Abw NRW - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW).

Können Kommunen eigene Regelungen treffen?

Bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erlassene kommunale Satzungen mit alten Fristen können weiter fortbestehen. Die Kommunen können zudem ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen und somit eine Dichtheitsprüfung erforderlich ist (§ 59 Abs. 4 LWG). Die Kommunen in NRW haben die Dichtheitsprüfung unterschiedlich geregelt. In einigen Kommunen bestand bereits für alle Hauseigentümer eine Frist bis zum 31. Dezember 2015. Andere Kommunen haben Fristenpläne ausgearbeitet, wonach die privaten Abwasserkanäle parallel mit dem öffentlichen Kanal überprüft werden. Hier werden die betroffenen Hauseigentümer schrittweise zwischen 2013 und 2023 zur Dichtheitsprüfung herangezogen.

Welches Unternehmen darf die Dichtheitsprüfung durchführen?

Dichtheitsprüfungen dürfen nur Sachkundige, die durch die zuständige Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau anerkannt worden sind, durchführen. Das Landesumweltministerium hat alle anerkannten Sachkundigen in einer Liste zusammengetragen, die im Internet abrufbar ist unter: http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/

Welcher Schaden muss saniert werden?

Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, sollte lediglich bei einsturzgefährdeten Abwasserleitungen (Schadensklasse A) eine kurzfristige Sanierungsfrist vorgegeben werden. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) soll eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden. In einem Bildreferenzkatalog ist festgelegt, wie ein Schaden zu bewerten ist und welcher Schadensklasse er zugeordnet werden kann. Der Bildreferenzkatalog ist im Internet abrufbar unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Bildreferenzkatalog_Private_Abwasserleitungen.pdf

Was kostet eine Kanalprüfung?

Die Kosten für die Dichtheitsprüfung sind von verschiedenen Faktoren abhängig: die Länge und die Beschaffenheit des privaten Abwasserkanals, die Prüfmethode (Sichtprüfung, Druckprüfung, Durchflussprüfung), der beauftragte Sachkundige. Die Kosten können hier zwischen 20,- und 100,- € pro untersuchten Meter betragen. Die gesamten Prüfkosten liegen in der Regel zwischen 300,- und 1.500,- €.

Was kostet eine Kanalsanierung?

Die Kosten für eine Kanalsanierung sind vom jeweiligen Schadensgrad abhängig. Je nach Länge der privaten Abwasserleitungen können hohe Kosten entstehen. Die Kosten können hier zwischen 250,- und 300,- € pro sanierten Meter betragen. Im Durchschnitt liegen Sanierungskosten eines normalen Einfamilienhauses in Innenstadtlage bei ca. 3.000,- bis 5.000,- €. In ländlichen Gebieten mit größeren Grundstücken können Sanierungskosten bis zu 20.000,- € entstehen.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Die Landesregierung stellt bis zu zehn Millionen Euro aus dem Förderprogramm "Ressourcenschonende Abwasserbeseitigung II" für die Sanierung privater Kanäle zur Verfügung. Über die Voraussetzungen informiert eine umfassende Broschüre des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. (https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren?broschueren_id=11718&cHash=a13b03afb13777bdb905e210168fdb56) .

Was passiert bei nicht durchgeführter Dichtheitsprüfung?

Nicht oder nicht fristgerecht durchgeführte Dichtheitsprüfungen bzw. genau genommen die Nichtvorlage der Dichtheitsbescheinigung sind als Ordnungswidrigkeit ausgewiesen und können gemäß § 123 Abs. 3 LWG mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden (die Geldbuße dürfte in der Praxis allerdings im drei- bzw. unteren vierstelligen Bereich liegen).

 

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