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Heizkosten mit Taschenrechner und Geld

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Welche Heizung darf ich jetzt noch einbauen?

Am Freitag, den 7.7.2023, wird der Deutsche Bundestag über die Novelle des GEG beschließen. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Verbesserungen:

  • Kein Zwang: Auch nach dem 1.1.2024 können alle Heizungsarten eingebaut werden – auch Öl- und Gasheizungen wieder über 2026 hinaus, wenn diese grundsätzlich auch mit Biobrennstoffen betrieben werden können. Erst ab 2029 müssen nach und nach auch Biobrennstoffe verwendet werden. Einen neuen Katalog mit Daten für eine Außerbetriebnahme gibt es nicht.
  • Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen Eigentümer diese beachten, wenn sie eine neue Heizung installieren wollen. In Städten über 100.000 Einwohner müssen Wärmeplanungen bis 2026 vorliegen, in kleineren Städten bis 2028. Damit ist gesichert, dass Eigentümer keine Investition in eine Heizung vornehmen müssen, die sich im Abschluss als Fehlinvestition erweist.
  • Keine Teilwarmmiete: Alle Mieterschutzvorschriften, die dem Vermieter Teile der Betriebskosten (zum Beispiel Mehrkosten von Biogas) auferlegt hätten, sind entfallen. Mieter müssen weiterhin die vollen Betriebs- und Heizkosten tragen.
  • Für alle neuen Heizungen gibt es eine neue Förderung. 30 % der Kosten werden grundsätzlich gefördert. Selbstnutzende Eigentümer können bis zu 70 % der Kosten als Förderung erhalten.
  • Eigentümer mit einem Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro erhalten eine zusätzliche Förderung von weiteren 30 % der Kosten. Damit können viele Rentner mit einer Förderung von 6 0% rechnen, wenn sie ihre Heizung tauschen wollen.
  • Zu Beteiligung der Mieter wird eine zusätzliche Modernisierungsmieterhöhung eingeführt, die allerdings mit einer Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat versehen ist. Diese Modernisierungsmieterhöhung kann ausschließlich für eine neue Heizung in Anspruch genommen werden. Es obliegt dem Vermieter zu entscheiden, ob er diese nutzt.
  • Die neue Modernisierungsmieterhöhung steht neben der regulären Modernisierungsmieterhöhung, so dass Kosten für weitere Maßnahmen (bspw. Dämmung, Fenster) zusätzlich zu einer weiteren Modernisierungsmieterhöhung führen können.
  • Die neue, zusätzliche Modernisierungsmieterhöhung gestattet eine Erhöhung der jährlichen Miete um 10 Prozent von 85 Prozent der Investitionskosten, weil unabhängig von der konkreten Situation immer pauschal nur 15 Prozent Instandhaltungskosten abgezogen werden müssen. Ein Härtefall kann von Seiten der Mieter geltend gemacht werden. Es wird aber keine neue Regelung geben, wonach ein Härtefall grundsätzlich ab einer Wohnkostenbelastung von mehr als 30 % vorliegt.

Wird es aus Sicht von Haus & Grund das perfekte GEG sein? Natürlich nicht, aber die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP musste ihren Gesetzentwurf massiv ändern. Nach dem ersten Entwurf von Minister Habeck sollten ab dem kommenden Jahr alte Heizungen nach einem genauen Zeitplan außer Betrieb genommen werden müssen. Als Ersatz hätten nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Faktisch lief dabei alles auf den Einbau von Wärmepumpen hinaus. Von diesen und vielen weiteren unrealistischen Vorgaben musste sich die Ampel-Koalition nach massivem Protest von Haus & Grund verabschieden. Natürlich hätten wir sehr gerne ein noch deutlich besseres Gesetz durchgesetzt und haben immer wieder - zuletzt am heutigen Montag in unserer Stellungnahme zum geänderten GEG-Entwurf vom vergangenen Freitag - auf die möglichen Alternativen hingewiesen.

Dennoch: Wir haben sehr, sehr viel erreicht und aus einem unrealistischen, enteignenden Gesetz ein für die meisten Eigentümer akzeptables Gesetz gemacht.

[Update 6.7.2023]
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5.7.2023 die für den 7.7.2023 geplante Abstimmung über die GEG-Novelle untersagt  Den Bundestagsabgeordneten sei zu wenig Zeit gegeben worden, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen  Nun wird die Abstimmung nach der parlamentarischen Sommetpause, voraussichtlich im September, stattfinden  

MG