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Bund zündet Bauturbo

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Kabinettssaal in Berlin
Der Kabinettssaal im Kanzleramt. ©Steffen Kugler (Bundespresseamt)
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Bauministerin Verena Hubertz | © Hurek
Kabinett beschließt Gesetzesentwurf 

Die Planung und Genehmigung von Bauprojekten dauert in Deutschland zu lange. Gerade, wenn es darum geht, Wohnraum zu schaffen, muss es schneller gehen. Darum ist der Bau-Turbo die Top-Priorität des Bauministeriums zum Start dieser Wahlperiode. Er macht den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Beschleunigungseffekte

Der "Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" passierte das Bundeskabinett. Die Vorlage stammt aus dem Bundesbauministerium. Die fachpolitische Verantwortung trägt Bundesbauministerin Verena Hubertz.

Künftig gilt, wenn das Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen wird, folgendes: Wenn die Gemeinde zustimmt, kann künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abgewichen werden, wie zum Beispiel von der Aufstellung eines Bebauungsplans. Das spart Zeit, Arbeit und Geld. Es gilt dann, wenn die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:

Errichtung eines Wohngebäudes, Erweiterung, Änderung oder Erneuerung eines Gebäudes, wenn dadurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird oder der Nutzungsänderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken.

Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen.

Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser Planungszeitraum für den Wohnungsbau soll künftig massiv verkürzt werden: Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, kann innerhalb von zwei Monaten ein Bebauungsplan ersetzt werden.

Fehlentwicklungen vorbeugen

Der Bau-Turbo eröffnet neue Spielräume für mehr und schnelleren Wohnungsbau. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen: Eine Anwendung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Gemeinde möglich. Um die Umwelt weiterhin effektiv zu schützen, ist die Abweichung von Bauleitplänen nur dann möglich, wenn sie nach überschlägiger Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen hat. Auch kann von den geltenden Vorschriften nur dann abgewichen werden, wenn es für eine Beschleunigung tatsächlich erforderlich ist und nachbarschaftliche Interessen gewürdigt werden.

Weitere neue Regelungen

Der Umwandlungsschutz wird gestärkt. Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.

Die Nachverdichtung wird einfacher. Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in zusammenhängend bebauten Ortsteilen ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.

Der Außenbereich wird behutsam geöffnet. In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert. Restriktive Immissionsgrenzwerte machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden davon abweichen dürfen, zum Beispiel durch die Festsetzung von Innenraumpegeln. Damit kann Wohnbebauung näher als bisher an Gewerbebetriebe heranrücken.

FF