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Schriftform

Verstoß gegen das Schriftformerfordernis durch vereinbarte Mieterhöhung

Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass jede Änderung der Miethöhe, soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit von Vermieter widerrufen werden kann, eine wesentliche und damit formbedürfte Vertragsänderung darstellt.

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