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Rechtsschutz-Versicherungen als Haus & Grund Mitglied

Rechtsschutzversicherung für Vermieter spart Geld und Ärger

Haus & Grund - Mitglieder erhalten besonders günstige Konditionen beim Kooperationspartner des Landesverbands

Wer kennt das Problem nicht? Der Mieter Ihrer kleinen Immobilie - vielleicht sogar der einzigen Mietwohnung in Ihrem selbstgenutzten Zweifamilienhaus - zahlt schon seit Monaten seine Miete nicht mehr. Nachdem Sie als Haus & Grund - Mitglied die Rechtsberatung Ihres Ortsvereins in Anspruch genommen haben, wurde das Mietverhältnis fristlos gekündigt. Gleichzeitig wurde der Mieter aufgefordert, die Wohnung in ordnungsgemäß geräumtem Zustand an Sie zurückzugeben. Doch bedauerlicherweise ist der Mieter nicht ausgezogen!

Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Rechtsschutzlösungen für Eigentümer und Vermieter.

Rechtsschutzlösungen für Eigentümer und Vermieter werden in den angebotenen Konstellation nur Haus & Grund-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Und das zu Festbeiträgen, die keinen Vergleich zu scheuen brauchen.

Haus & Grund-Mitglieder haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Rechtsschutzversicherern. Als Ergänzung zur außergerichtlichen Beratung und Betreuung durch die Haus & Grund-Rechtsanwälte bieten wir Ihnen in Kooperation mit den unten genannten Rechtsschutzversicherern eine erweiterte Rechtsschutzlösung für den gerichtlichen Bereich an.

 

 

ROLAND Rechtsschutzversicherung

Kostengünstige Rechtsschutzlösungen für Eigentümer und Vermieter

Die Versicherungsbranche ist wie das Leben: immer in Bewegung – und wir von ROLAND Rechtsschutz gestalten den Wandel aktiv mit. Als Rechtsschutz-Experte mit jahrzehntelanger Erfahrung sind wir überzeugt: Konflikte lösen wir besser miteinander! Dazu gehört für uns eine nachhaltige, chancengleiche und faire Konfliktlösung – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. ROLAND Rechtsschutz. Besser miteinander.

 

Schadenbeispiele

Einige Fälle für alltägliche Konflikte

Säumige Mieter: 

Ihr Mieter ist seit mehreren Monaten in Zahlungsverzug. Sie kündigen ihm fristlos. Da er zahlungsunfähig ist, müssen Sie die Kosten für die Räumungsklage selbst zahlen – ebenso wie den Gerichtsvollzieher, den Sie mit der Räumung der Wohnung beauftragen. 

Modernisierungsstau: 

Sie sind Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses. Die Heizung soll modernisiert werden. Ein anderer Eigentümer ist damit nicht einverstanden und will gerichtlich gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen. 

Diskriminierungsvorwurf: 

Bei der Vermietung einer Wohnung weisen Sie einen Interessenten ausländischer Herkunft ab. Dieser wirft Ihnen Diskriminierung vor und will Sie wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz belangen: Er fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Unzuverlässige Reinigungsfirma: 

Die von Ihnen beauftragte Fußwegreinigungsfirma führt die Arbeit nicht oder nur mangelhaft durch. Trotz Abmahnung kommt es weiterhin zu Unregelmäßigkeiten. Schließlich kündigen Sie den Vertrag und fordern die schon gezahlten Reinigungskosten zurück. 

WEG-Streitigkeiten: 

Sie haben Differenzen mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter einer Wohnanlage und streiten sich als Wohnungseigentümer mit dem Verwalter über Umlageberechnungen. Oder Sie fechten Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft an, zum Beispiel, weil Ihnen die Kosten für die beschlossene Fassadenrenovierung zu hoch erscheinen.

Das Plus für Haus & Grund-Mitglieder 
Mit den Rechtsschutz-Lösungen für Eigentümer- und Vermieter von ROLAND sind Sie in allen Fällen bestens abgesichert.

 

www.roland-rechtsschutz.de/hausundgrund/

 

Vorteile

Dieser Eigentümer- und Vermieter-Rechtsschutz ist speziell auf Haus & Grund Mitglieder zugeschnitten und deshalb zu besonders günstigen Sonderkonditionen zu haben.

Vorteile für Mitglieder von Haus & Grund:

  • Faire Tarifgestaltung: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG schließt nur Jahresverträge ab. Eine Beitragsanpassung erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Haus & Grund-Landesverband.
  • Maßgeschneidertes Produkt: Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Die außergerichtliche Beratung wird durch Ihren Haus & Grund-Verein vor Ort gewährleistet.
  • Geringe Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung beträgt generell nur 250 Euro je Rechtsschutzfall. Für Räumungsklagen gilt eine Selbstbeteiligung von 500 Euro je Rechtsschutzfall.
  • Günstige Prämien: Eine vermietete Wohneinheit kostet 59,90 Euro inklusive Versicherungssteuer pro Jahr – unabhängig von Jahresbruttomiete und Wohnungsgröße.
  •  Flexible Erweiterung: Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz auch auf die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Handwerkern, ausgedehnt werden.
  • Exklusiver Service: Ein ausschließlich für Haus & Grund-Mitglieder zuständiges Team steht Ihnen für die Vertragsbearbeitung und bei allen Fragen zur Verfügung.


Versicherte Leistungen:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten, zum Beispiel bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit anschließender Räumung
  • Schadenersatz-Rechtsschutz vor Gerichten, zum Beispiel für die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen
  • Straf-Rechtsschutz auch außergerichtlich, zum Beispiel bei fahrlässiger Körperverletzung, weil von der Fassade Ihres Hauses Putz heruntergefallen ist und Passanten verletzt hat
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz auch außergerichtlich, zum Beispiel wenn vor Ihrem Haus zwei Fahrzeuge zusammenstoßen. Weil Sie dort die Büsche nicht zurückgeschnitten haben, gibt Ihnen das Gericht eine Mitschuld und verhängt ein Bußgeld.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, zum Beispiel bei Streitigkeiten, weil das Finanzamt hohe Erhaltungsaufwendungen für Ihre Immobilie beim Einkommensteuerjahresausgleich nur zum Teil berücksichtigt

 

Haben Sie dazu Fragen? 

Unser Haus & Grund-Team bei ROLAND Rechtsschutz ist für Sie da. 
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221 8277-2333 oder per E-Mail an
sv-hug@roland-rechtsschutz.de.

 

 

 

 

ÖRAG Rechtsschutz

  

Rechtsschutz für Haus & Grund-Mitglieder
 

Als Ergänzung zur außergerichtlichen Beratung und Betreuung durch die Haus & Grund-Rechtsanwälte bieten wir in Kooperation mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG eine erweiterte Rechtsschutzlösung für den gerichtlichen Bereich an.

Leider werden immer noch sehr viele Streitigkeiten im Miet- und Eigentumsrecht vor Gericht und dann auch noch durch mehrere Instanzen ausgetragen. Hier ist eher eine Zu- als eine Abnahme der Rechtsstreitigkeiten festzustellen. In eine solche Situation können Eigentümer und Vermieter jederzeit ohne eigenes Verschulden geraten. Das kann sich dann zu einer sehr langwierigen und auch teuren Angelegenheit entwickeln. Im Extremfall kann dies sogar finanziell existenzbedrohend werden. Zumal bei Streitigkeiten mit Mietern und Nachbarn neben Rechtsanwalts- und Gerichtskosten häufig auch kostspielige Gutachterkosten hinzukommen.

Die ÖRAG entwickelt das Haus & Grund-Konzept ab Gericht konstant und bedürfnisorientiert für die Mitglieder weiter. Zudem können über die ÖRAG wichtige weitergehende Rechtsschutzangebote zu günstigen Konditionen und mit top Ratings abgeschlossen werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Besonders attraktive Haus & Grund Prämien für den Versicherungsschutz ab Gericht
  • Versicherbar als Einzelrechtsschutz
  • Versicherungsschutz als Vermieter umfasst die klassischen Streitigkeiten wie ausbleibende Mietzahlungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Räumung ab Gericht
  • Keine Wartezeit im Vermieter-Rechtsschutz bei Verwendung der aktuell gültigen Haus & Grund Mietverträge
  • Der Vermieter-Rechtsschutz enthält zudem bereits außergerichtlich den Forderungsservice, der bei der Beitreibung offener Mietforderungen unterstützt
  • Versicherungsschutz als Eigentümer deckt vor allem gerichtliche Nachbarschafts-streitigkeiten, Ärger mit der Eigentümerversammlung und Folgeerschließungskosten ab
  • Selbst genutztes Wohneigentum kann mit einem minimalen Aufpreis zusätzlich um den Handwerker-Vertrags-Rechtsschutz (Streitigkeiten mit Handwerkern) erweitert werden.
  • Mitversicherte Zwangsvollstreckung, um ein Räumungsurteil oder das Zahlungsurteil im Rahmen der versicherten Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen zu lassen.  

Service
Die Provinzial ist eine Landesdirektion der ÖRAG und dient als Vermittler für Haus & Grund-Verträge. Für die konkrete Beratung oder Fragen zu Rechtsschutz wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Provinzial-Vermittler vor Ort.

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Bauherren 1200

Bauherren-Rechtsschutz

Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren

  • Bei Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
  • Bei Um- und Ausbau oder Sanierung
  • Für privat genutzte Immobilien

Starke Leistungen

  • Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland: Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und sogar Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall
  • Versicherter Zeitraum: 5 Jahre
  • Keine Wartezeit
  • Inklusive Rechtsservice MEINRECHT
  • Bauherren-Rechtsschutz to go: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf-oder Sanierungssumme bis 80.000 EURO
  • Ihr Berater/Ihre Beraterin informiert Sie über die Abschlussvoraussetzungen

Versichern, was bisher nicht versicherbar war

Diese Immobilien-Rechtsschutzversicherung wird ausschließlich bei der ÖRAG angeboten.

Wichtiger Pluspunkt: Es gibt keine Wartezeiten.

Sicher planen

Damit beim Bauen, Kaufen und Sanieren alles glattgeht, erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.

Als Bauherrin oder Bauherr erhalten Sie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, um ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Zusätzlich gilt der Rechtsschutz auch im Zusammenhang mit:

  • dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,
  • der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin befinden bzw. die dieser oder diese zu erwerben beabsichtigt,
  • einem Bauträgergeschäft.

Hohe Kostenübernahme

Es werden bis zu 100.000 Euro pro Rechtsschutzfall übernommen.

Im Fall eines Rechtsstreits übernimmt die ÖRAG für Sie die Kosten für Anwältin oder Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeuginnen oder Zeugen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

Wichtig zu wissen

Den Versicherungsschutz können Sie zu folgenden Bedingungen abschließen.

Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wichtig ist die Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“: Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutzvertrags muss vor Beginn* der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
  • Der Bauherren-Rechtsschutz ist in Verbindung mit einer Sparkassenfinanzierung oder auch mit einer Bauleistungsversicherung, integrierten Feuerrohbauversicherung (in der Gebäudeversicherung enthalten), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder mit dem Rundum-Schutz für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bei Ihrer Provinzial Geschäftsstelle oder Sparkasse erhältlich.
  • Gewerblich genutzte Objekte sind nicht versicherbar.
  • Kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung selbst.

*Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer selbst oder einer von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).

Für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer

Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist in der Regel die kreditnehmende Person – als Eigentümerin oder Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherrin oder Bauherr einer privaten Baumaßnahme.

Auch für Vermieterinnen und Vermieter

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland mit bis zu vier Wohneinheiten.

Der Versicherungsschutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland – auch wenn diese nicht selbst bewohnt sind. Im Einzelnen sind das:

  •     Einfamilienhäuser inklusive Einliegerwohnung
  •     Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
  •     Eigentumswohnungen
  •     Ferienwohnungen
  •     Ferienhäuser.

Tipp! Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000EURO bieten wir unseren Bauherren-Rechtsschutz to go an!

Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Eigenheim energieeffizient sanieren möchten.

Gut beraten

Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bau­projekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der Provinzial.

Ein Angebot der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, www.oerag.de

 

Kontakt und Mitgliederservice

Rechtlicher Hinweis
Für die Inhalte, die Aktualität und die Vollständigkeit der hier angezeigten Seite übernimmt Haus & Grund keine Haftung.

 

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Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.