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Frostschäden – die häufigste Schadenursache an nicht ständig genutzten Häusern

Ungenutzte Immobilien im Winter vor Frostschäden bewahren

In den Wintermonaten ist Frost die häufigste Schadenursache an nicht ausreichend beheizten Gebäuden. Bei Minusgraden gefriert das Wasser in den Leitungen, es dehnt sein Volumen in gefrorenem Zustand um bis zu 9% aus. Das Eis sprengt förmlich die wasserführenden Leitungen, Heizkörper, Fußbodenheizungen und Heizkessel. Der Schaden nach dem Abtauen ist immens. Unterhalb von Fußböden, in Wänden und Zwischendecken bilden sich nach der Leckage Feuchtigkeitsschäden, die allein mit Trocknung insbesondere in gedämmten Räumen häufig nicht mehr zu beheben sind. Im Jahr 2019 verursachten Leitungswasserschäden rund 3 Milliarden EURO Kosten für die Versicherer.

82% der Frostschäden an Leitungen entstehen in nicht oder nur teilweise genutzten Häusern, zeigt die Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Ferienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit nicht bewohnten Wohneinheiten sowie Immobilien im Leerstand beim Wechsel der Eigentümer oder im Umbau sind bei Frost besonders anfällig für Leitungswasserschäden.

Wer ungenutzte Immobilien im Winter vor Frostschäden bewahren will, hat nur zwei Möglichkeiten. Entweder wird ausreichend durchgehend geheizt, wobei die Frostschutzeinstellung an Heizkörperthermostaten nur die Heizkörper vor dem Einfrieren bewahrt, nicht aber das räumlich entferntere Leitungssystem ausreichend vor dem Frost schützt. Um die Erwärmung sicher zu stellen, sind Eigentümer gehalten, die Räumlichkeiten regelmäßig zu kontrollieren. Diese Pflicht haben auch Mieter, die ihre Gewerberäume und Lokale während Corona bedingter Schließung nicht nutzen.

Das IFS empfiehlt bei nicht ständig bewohnten oder genutzten Gebäuden

  • bei leichtem Frost von - 2 bis - 5 Grad Celsius alle 3 Tage einen Kontrollgang,
  • bei mäßigem Frost von - 5 bis - 10 Grad C alle 2 Tage eine Kontrolle vor Ort
  • bei strengem Frost unter - 10 Grad C tägliche Kontrolle, zur Vermeidung von Frostschäden.

Eine Alternative zur ausreichenden Heizung ist die vollständige fachkundige Entleerung der Wasserleitungen und Heizungsanlage. Das IFS gibt hierzu Tipps zum Wintercheck unter www.ifs-ev.org. Achten Sie auch auf Wasser gefüllte Regenzisternen, Regentonnen, Hochdruckreiniger und Wasserpumpen im Freien. Wasserzapfstellen im Außenbereich werden entleert und die Zapfstelle abgesperrt.

» Zum Wintercheck des IFS

Wohngebäudeversicherung ergänzen

Mit einer Leitungswasserversicherung, die Eigentümer ergänzend zur Wohngebäudeversicherung abschließen, sind leitungswasserführende Installationen bei Bruch in Folge eines Frostschadens versichert. Heizungsrohre, Heizungskörper, Heizkessel, Boiler, sanitäre Anlagen sind davon umfasst. Kommt es zum Frostschaden, werden die Kosten für das Abtauen eingefrorener Rohrleitungen durch einen Fachbetrieb, die erforderlichen Reparaturkosten am Mauerwerk, am Trockenbau der innen liegende Wände und Decken, an den Fliesen und Holzdielen von der Leitungswasserversicherung ersetzt.

Der Wasserschaden infolge des Rohrbruchs an Einrichtungsgegenständen, Möbeln, elektronischen Geräten, Teppichen und Deko wird von der Hausratversicherung des Bewohners, bzw. Mieters übernommen, wenn die Leitungswasserschäden mitversichert sind. In jedem Fall sollte die Versicherungspolice auf die Mitversicherung von Leitungswasser überprüft werden. Für den Versicherungsschutz von Ferienhäusern werden besondere Konzepte angeboten.

» Wohngebäudeversicherung  » Hausratversicherung

Für weitere Erläuterungen und Informationen steht Ihnen GET Service GmbH, Tel. 040 3039080 gern zur Verfügung.

RAin Ingrid Jordan-Berger
GET Service GmbH

 

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