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Datenschutzgrundverordnung gem. DSGVO v. 25.05.2018

Datenschutzgrundverordnung - Was müssen Vermieter wissen?

Am 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie gilt auch für alle privaten Vermieter, Hausverwalter und Makler. Wer sich bisher noch nicht mit dem Datenschutzrecht beschäftigt hat, sollte sich nun mit den Anforderungen vertraut machen, um Konflikte zu vermeiden. Denn wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder und das Einschreiten der zuständigen Landesdatenschutzbehörde.

In Panik muss aber niemand verfallen. Zwar sind die Pflichten vielfältig und können von privaten Vermietern nicht immer hundertprozentig erfüllt werden. Aber wenn Vermieter den Aufsichtsbehörden zeigen, dass sie sich mit der Materie auseinandergesetzt haben, können einzelne Lücken auch nach und nach geschlossen werden.

Haus & Grund hat ausführliche Informationsblätter und weitere Arbeitshilfen, z. B. ein Muster für ein sog. Verarbeitungsverzeichnis, erstellt. Diese Unterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung:

 

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