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Die bayerische Grundsteuer

Neue Berechnungsmethode gilt ab 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 wird das bisherige Grundsteuermodell bundesweit von einer neuen Grundsteuer abgelöst. Notwendig wird dieser Schritt, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Einheitsbewertung, die der noch geltenden Grundsteuer zugrunde liegt, als verfassungswidrig eingestuft hat. Aufgrund der Öffnungsklausel hat sich der Freistaat Bayern entschieden, ein eigenes Bayerisches Grundsteuergesetz zu erarbeiten. Dieses Gesetz wurde am 17.Dezember 2021 veröffentlicht.

Tatsächlich erhoben wird die neue Grundsteuer erst vom 1. Januar 2025 an. Zwar soll sie aufkommensneutral erhoben werden, doch das ist kein Garant dafür, dass die Steuerbelastung der einzelnen Grundstücke der bisherigen entspricht. Denn die Besteuerungsgrundlagen haben sich geändert und durch die lange (verfassungswidrige) Konstanz der bisherigen Einheitswerte hat sich die Belastung durch die bisherige Grundsteuer verzerrt. Aber die neue bayerische Grundsteuer ist einfach konstruiert, sie lässt sich von jedem Steuerpflichtigen gut nachvollziehen. Und anders als das bundesdeutsche Pendant kommt es nicht alle sieben Jahren zu automatischen Steuererhöhungen, nur weil der Wert der Grundstücke, der Immobilien gestiegen sind. Kommt es zu Steuererhöhungen, dann durch die Erhöhung der Hebesätze, die von den Kommunen offen kommuniziert wird. Das ist gerade im Vergleich zur Bundesdeutschen Grundsteuer ein großer Vorteil

Achtung Fristverlängerung: Grundsteuererklärung bis 30.04.2023 abzugeben

Die bayerischen Finanzbehörden haben bereits ab 1. April 2022 Informationsschreiben an alle natürlichen Personen verschickt, die in Bayern über Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum verfügen. Seit 1. Juli 2022 kann die Grundsteuererklärung vom Steuerpflichtigen abgegeben werden. Zeit hatten Eigentümerinnen und Eigentümer hierfür ursprünglich bis 30. Oktober 2022. Im Oktober hat der bayerische Finanzminister Albert Füracker bekanntgegeben, dass die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert wird. Am 30. Januar 2023 verlängerte er die Frist wiederum ein weiteres Mal bis 30. April 2023. Es besteht dabei die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung online über das ELSTER-Portal abzugeben. Alternativ bieten die bayerischen Finanzbehörden die entsprechenden Steuerunterlagen in Papier an. Entweder in Form eines am PC ausfüllbaren PDF-Dokuments oder klassisch in Papierform. Die grünen Steuervordrucke zum Ausfüllen per Hand liegen sind seit 1. Juli 2022 bei den Finanzämtern sowie bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden erhältlich.

Als Unterstützung für die Steuerpflichtigen hat der Freistaat Bayern seit 1. Juli 2022 den sogenannten BayernAtlas erweitert. Dort finden Eigentümerinnen und Eigentümer Daten zu Ihrem Grundstück, die sie für die Grundsteuererklärung benötigen. So beispielsweise die Gemarkung, die Flurstücksnummer sowie die Grundstücksfläche.

Der Grundsteuerrechner von Haus & Grund

Welche Auswirkungen das neue Berechnungsmodell für Ihre Immobilie nach derzeitigem Stand hat, können Sie jetzt schon feststellen. Unser Bundesverband Haus & Grund Deutschland hat hierzu einen Online-Grundsteuerrechner erarbeitet, der Ihnen eine Orientierung im Hinblick auf die zukünftige Grundsteuerbelastung bietet.