Die Bayerische Grundsteuer
Neue Infoblätter von Haus & Grund Bayern
Die Reform der Grundsteuer ist mittlerweile abgeschlossen und es geht langsam in die heiße Phase. Auch wenn die Grundsteuer erst ab 1.01.2025 nach dem neuen Modell berechnet und erhoben wird, werden seit 1.04.2022 die Grundsteuererklärungen zur Ermittlung der notwendigen Grundstücksdaten abgefragt. Die Eigentümer haben vom 1.07.2022 bis 30.10.2022 Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Schon jetzt besteht bei vielen Mitgliedern von Haus & Grund ein erhöhter Informationsbedarf rund um die Grundsteuer.
Daher hat Haus & Grund Bayer neue Infoblätter erstellt, die auf der Homepage abrufbar oder in Papierform über die Geschäftsstelle des Landesverbandes bestellt werden können. Das Infoblatt 25 beschäftigt sich dabei mit allgemeinen Fragen rund um das neue bayerische Modell zur Berechnung der Grundsteuer. Welche Daten werden erhoben? Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Diese und weitere Fragen werden im Infoblatt beantwortet. Das Infoblatt 26 enthält ergänzend einige Berechnungsbeispiele für die neue Grundsteuer. So kann die Berechnung beispielsweise anhand eines Mehr- oder Einfamilienhauses beispielhaft nachvollzogen werden. Schließlich fasst das Infoblatt 27 Wissenswertes zur Grundsteuererklärung zusammen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer vom 1.Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abgegeben müssen. Übrigens: Wer die Grundsteuer für seine eigene Immobilie bereits jetzt ungefähr berechnen will, kann auf den Grundsteuer-Rechner von Haus & Grund Deutschland zurückgreifen. Dieser enthält nun auch das bayerische Modell. Der Grundsteuerrechner ist zu finden unter https://www.hausundgrund.de/grundsteuerrechner