Online-Seminar: Mietpreisbremse, § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch, Mietwucher
Uhr bis Uhr
Referent: Rechtsanwalt Tom Martini
Zwischen zulässiger Marktmiete, Mietpreisbremse, Mietpreisüberhöhung und strafbarem Mietwucher liegen rechtlich entscheidende Unterschiede. Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Gleichwohl können fehlerhafte Mietpreisvereinbarungen zu Bußgeldern, Rückforderungsansprüchen und der Abschöpfung von Mehrerlösen führen.
Die praktische Bedeutung zeigt sich aktuell in Berlin: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verhängte gegen eine Vermieterin ein rechtskräftiges Bußgeld von 26.253,50 Euro und ordnete zusätzlich die Rückzahlung von 22.264,08 Euro an, nachdem die Miete einer 38,25 m² großen Wohnung rund 190 % über dem Mietspiegel gelegen hatte. In einem weiteren Berliner Verfahren setzte das Amtsgericht Tiergarten wegen einer etwa 100-prozentigen Überschreitung ein Bußgeld von 1.300 Euro fest und schöpfte mehr als 4.600 Euro an Miete ab; diese Entscheidung war zunächst noch nicht rechtskräftig.
Das Seminar zeigt Vermietern, Verwaltern und Bestandshaltern, wo die rechtlichen Risiken liegen und wie Mietverträge, Mietpreisberechnungen und Dokumentationsprozesse rechtssicher gestaltet werden können.
Inhalt des Seminars
- § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG): Voraussetzungen der Mietpreisüberhöhung, insbesondere 20-Prozent-Grenze, ortsübliche Vergleichsmiete, geringes Angebot und „Ausnutzung“
- Abgrenzung zwischen Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit und Mietwucher nach § 291 Strafgesetzbuch (StGB) sowie dem zivilrechtlichen Wucher nach § 138 BGB
- Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur erforderlichen Kausalität zwischen Wohnungsknappheit und Mietvertragsabschluss
- Einordnung der beiden aktuellen Berliner Ordnungswidrigkeitsverfahren und praktische Konsequenzen für Vermieter
- Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB: Anwendungsbereich, zulässige Miethöhe und wichtige Ausnahmen
- Verhältnis von Mietpreisbremse, § 5 WiStG, § 291 StGB und § 138 BGB
- Bedeutung des Berliner Mietspiegels
- Rechtsfolgen überhöhter Mietforderungen: Teilnichtigkeit, Rückzahlung, Bußgeld und Mehrerlösabschöpfung
- Anforderungen an eine belastbare Mietpreisdokumentation und an die Kommunikation mit Mietinteressenten
Hinweis: Das Seminar hat einen zivilrechtlichen Schwerpunkt. Strafrechtliche Inhalte werden nur gestreift.
Anmeldung und Teilnahme
Alle Online-Seminare finden über Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten angemeldete Teilnehmer spätestens einen Tag vor dem Seminar per E-Mail.
Teilnahmegebühr für Online-Seminare: Mitglieder 60,00 €; Nichtmitglieder 100,00 € (jeweils einschließlich Teilnahmebescheinigung). Der Präsenz-Infoabend ist für Mitglieder kostenfrei.