Stellungnahmen
Politische Stellungnahme zur Wohungspolitik der SPD
Haus & Grund Berlin e. V. weist die Träumereien von alten Ordnungsmodellen aus Ost und West, der Kriminalisierung und Ausweitung der Strafverfolgung von Vermietenden sowie der entschädigungslosen Enteignungen des Immobilieneigentums der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin dokumentiert in der Teilresolution (leistbares Wohnen ist Daseinsvorsorge) auf das Schärfste zurück.
In dem sozialistische Kampfpamphlet aus Rostock werden Grundprinzipien des Rechtsstaats außer Acht gelassen; die Ausführungen beschränken sich lediglich auf eine Aufzählung von bereits durchgeführten und geforderter Maßnahmen, ohne weder die Auswirkungen bisheriger Maßnahmen zu gewichten noch Rechtsgrund und Wirkung geforderter Aktivitäten im Einzelnen darzustellen. Obwohl aus der Feststellung, dass 80 Prozent der Bevölkerung in Berlin zur Miete wohnen, zwingend der Schluss gezogen werden muss, dass es einen gleichlautenden Anteil an Vermietern gibt, findet sich kein einziges Wort zur Situation der Vermietenden in der Stadt; den Vermietenden soll offensichtlich ein größtmöglicher Nachteil durch die Vorhaben der SPD zugefügt werden.
Während in Deutschland an einem Abbau der Bürokratie gearbeitet wird, beabsichtigt die SPD über das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Wohnraumsicherungsgesetz und eine angekündigtes eigenes Vergesellschaftungsgesetz weitere Überprüfungsinstrumente zu schaffen, um die Vermieter der Stadt noch genauer überwachen und gängeln zu können. Woher die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Mittel und die benötigten zusätzlichen Fachkräfte genommen werden sollen, lassen die Überlegungen unbeantwortet. Die Forderung nach der Einrichtung eines stadtweiten Mietenkatasters ist eine hohle Phrase, ohne dass dargelegt wird, welches Ziel ein solches Kataster überhaupt verfolgen soll. Da in den Beschlüssen auch davon ausgegangen wird, dass es einer Weiterentwicklung der Wohnraummiete bedarf, müsste mitgeteilt werden, nach welchen Kriterien als im bisherigen die Miete steigen darf und welche Funktion dabei das Mietenkataster haben soll.
Die Forderung des „Verbots der Umlage der Grundsteuer als Betriebskosten“ greift nicht nur in das bestehende System der Betriebskosten ein, sondern belastet den Vermieter in unangemessener Weise. Die Funktion der Grundsteuer wird verkannt; der Staat soll sich zukünftig hemmungslos bei den Eigentümern bedienen, indem er die Grundsteuer weiter in die Höhe schraubt und dies ausschließlich dem Eigentümer zumuten will.
Absurd ist eine anlasslose Instandhaltungs- und Investitionspflicht. Insbesondere in den erwähnten Berliner Milieuschutzgebieten verbietet der Staat grundlegend jede bauliche – sei es eine Erhaltungs- oder eine Modernisierungsmaßnahme. Alle Vorhaben müssen beantragt, geprüft und genehmigt werden. Investitionen in eine Immobilie können nicht ohne eine für sie gegebene Notwendigkeit zwangsweise vom Staat verordnet werden, sondern benötigen stets einen konkreten Anlass. Zivilrechtlich darf der Vermietende Änderungen an der Mietsache nur dann vornehmen, wenn er dabei auch den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache berücksichtigt. Auswelchem Grund Vermieter ohne konkreten Anlass einen festgelegten Teil der Mieteinnahme in die Immobilie investieren sollten, ist nicht ersichtlich. Gibt es hierfür keinen Anlass, ist das Geld zum Fenster rausgeworfen. Im Übrigen investieren Eigentümer weitaus mehr als lediglich 5 % der Mieteinnahme allein in den Erhalt Ihres Eigentums und zur Erfüllung ihrer mietvertraglichen Verpflichtungen. Weder die Legislative noch die Exekutive haben sich in den Investitionszyklus des Eigentümers einzumischen.
Die Forderung einer gesetzlichen Sozialquote bei der Vermietung unterwirft alle Mietverhältnisse einer staatlichen Wohnraumlenkung nach dem Vorbild der DDR. Die Verschärfung öffentlich-rechtlicher Sanktionierungen von Verstößen gegen das zivile Mietrecht beabsichtigt eine immer intensivere Kriminalisierung der Vermietenden. Dabei lassen die Forderungen außer Acht, dass durch das Wirtschaftsstrafgesetz und das Strafgesetzbuch bereist ausreichende strafrechtliche Sanktionierungen für den Verstoß gegen Miethöhevorschriften existieren.
Der Wunsch, zeitlich befristete und möblierte Vermietungen zu unterbinden, engt die Handlungs- und Vertragsfreiheit ohne Rücksicht auf die bundesgesetzlichen Regelungen im Übermaß ein. Während einige Berliner Bezirksämter das Zweckentfremdungsverbotsrecht auf solche Mietverhältnisse anwenden und diese so verbieten wollen, will die SPD noch eine weiteres gesetzliches Verbot draufsetzen. Dabei wird nicht einmal ansatzweise begründet, warum die Überlassung von Wohnraum teilmöbliert oder ganz möbliert für unzulässig erklärt werden soll.
Die SPD schwadroniert über eine neue Mietengeheimpolizei, indem sie die Einrichtung einer „Spezialeinheit Wohnraumschutz“ und einer Schwerpunktabteilung Mietkriminalität bei der Staatsanwaltschaft vorschlägt. Zudem wird in diesem Zusammenhang missbraucht die SPD den Volksentscheid vom 26. September 2021 und behauptet, die Eigentümer der Stadt nicht enteignen zu wollen, erklärt jedoch im selben Atemzug, sich „anders als die Initiative ‚Deutsche Wohnen & Co. Enteignen‘ nicht mit der Überführung von nur 200.000 Wohnungen zufrieden zu geben. Vielmehr sollen offensichtlich als Schutzansatz für alle Mieterinnen der insgesamt 1,4 Millionen ungebundenen Wohnungen alle Eigentümer entschädigungslos enteignet werden. Hier soll durch Schaffung einer angeblich neuen Sozialordnung das Grundrecht auf Eigentum abgeschafft werden.
Durch die erträumte Revitalisierung eines Mietendeckels sollen Mieterhöhungen auf Dauer abgeschafft werden. Während Preise weiter steigen und damit auch der Erhalt des Immobilieneigentums wirtschaftlich immer schwieriger wird, will die SPD dem Eigentümer die SPD dem Vermieter die Möglichkeit nehmen, das Entgelt an die Marktmiete anpassen, ihn enteignen, es aber so nicht benennen, um weiterhin von ihm allein die Grundsteuer abkassieren zu können. Schließlich soll neben der Vereinbarung einer Indexmiete auch die Möglichkeit der Beendigung des Mietvertragsverhältnisses für den Eigentümer im Falle des Bestehens eines Eigenbedarfs abgeschafft werden; selbst da räumte das ZGB der DDR dem Eigentümer noch mehr Umgangsmöglichkeiten mit dem Eigentum ein.
Mit der Teilresolution (leistbares Wohnen ist Daseinsvorsorge) gibt die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses nicht nur das den Rechtsstaat beherrschende Prinzip der Verhältnismäßigkeit gänzlich auf, sondern tritt sowohl das Grundrecht des Artikel 14 GG als auch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Stadt Berlin mit Füßen.