Haus & Grund Berlin lehnt Mietenkataster für den Berliner Wohnungsmarkt strikt ab.
Ein Mietenkataster (auch Wohnungskataster) ist eine zentrale – meist staatliche – Sammlung von Daten über Wohnraum in einem festgelegten Gebiet.
Ein Mietenkataster Berlin hat zum Ziel, den gesamten preisfreien Wohnraum zu erfassen.
Der Zweck eines Mietenkatasters ist stets abhängig vom politischen Willen des das Kataster Führenden.
Die Berliner Koalitionäre (CDU und SPD) haben sich am 21. April 2026 darauf verständigt, für die Stadt ein Mietenkataster einzurichten.
Das soll angeblich dem Ziel dienen, überhöhte Mieten effektiver bekämpfen zu können.
Eingeführt werden soll nicht nur eine (zusätzliche) Meldepflicht von Daten zu Lasten der Vermietenden, sondern auch eine Strafandrohung für alle Vermietenden der Stadt in Form von Bußgeldern in Höhe von 100.000.- € im Einzelfall.
Haus & Grund widerspricht diesem vermietendenfeindlichen Vorhaben.
Dieses stellt lediglich ein weiteres ineffektives Bürokratiemonster für den Wohnungsmarkt dar und birgt eine Vielzahl von (auch verfassungsrechtlicher) Gefahren.
Der Verwaltungsaufwand für Vermietende wird weiter gesteigert; meldepflichtig werden nicht nur die Mieten der Neuabschlüsse von Mietverträgen sein, sondern auch Veränderungen der Miete bei Mieterhöhungen nach dem Vergleichsmietensystem, Staffel- und Indexmieten, Modernisierungen und Betriebskostenabrechnungen.
Die dem Kataster mitgeteilten Daten müssen zielgerichtet und rechtmäßig verarbeitet werden. Es genügt somit nicht lediglich die planlose Anhäufung von Daten, sondern diese müssen zweckorientiert gepflegt werden.
Das Land Berlin verfügt schon jetzt nicht über ausreichend Personal, um bereits formulierte Aufgaben für die Stadt und seine Bevölkerung zu erfüllen. Nunmehr, wenige Monate vor der Wahl zusätzliche Aufgaben formulieren zu wollen, ist lediglich eine hilflose Täuschung der Berliner Stadtgesellschaft, etwas Positives für die die Stadt unternehmen zu wollen. Tatsächlich bleibt dabei unberücksichtigt, dass neben nicht ausreichendem Personal auch die wirtschaftlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Koalition versucht mit dem Vorschlag ihr bisheriges Versagen in der Berliner Wohnungspolitik zu kaschieren. Bislang ist nichts unternommen worden, um den angespannten Wohnungsmarkt der Stadt spürbar zu entlasten. Bürokratiemonster mit Strafandrohungen sind offensichtlich auch weiterhin die einzige Idee, die die Politik regelmäßig aus der Mottenkiste holen will.
Zutreffend wird darauf verwiesen, dass bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des deutschen Bundestags darauf hingewiesen wurde, dass „das Instrument der Mietdatenbank oder eines Mietenkatasters gute, qualifizierte Mietspiegel nicht einfach so ersetzen kann. Selbst wenn es gelänge, eine vollständige und fortlaufend aktualisierte (inklusive aller Mietänderungen, Ausstattungsdetails und Ausstattungsänderungen der Wohnung) zu erfassen, verlangt dies noch immer nach statistisch sinnvollen Auswertungsmethoden dieser Daten und ihrer Detailangaben. Denn die bloße, tabellarische Auflistung aller Mietdaten eines Wohnungsmarktes führt noch nicht zur eindeutigen und rechtssicheren Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete im Einzelfall.“
Offenbar ist es Ziel der Berliner Regierung, den regelmäßig aktualisierten Berliner Mietspiegel abzuschaffen oder wenigstens bedeutungslos werden zu lassen.
Unkontrollierte Datensammlungen verstoßen zudem gegen die strengen Richtlinien des europäischen und deutschen Datenschutzrechts.
Carsten Brückner