Thema des Monats - Oktober 2025
Wasserzähler – Was Eigentümer in Bayern wissen sollten
Wenn es um die Abrechnung von Wasser geht, gelten klare Regeln – zumindest beim Warmwasser: Bei zentraler Warmwasserversorgung schreibt die Heizkostenverordnung bundesweit vor, dass verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss. In der Praxis bedeutet das: Warmwasserzähler sind Pflicht. So zahlt jeder nur das, was er tatsächlich verbraucht.
Beim Kaltwasser sieht es – vor allem in Bayern – anders aus. Während in den meisten Bundesländern Kaltwasserzähler in Bestandsgebäuden verpflichtend sind, gibt es in Bayern keine Nachrüstpflicht. Eigentümer müssen also nicht zwingend nachrüsten – es ist freiwillig. Für Neubauten gelten zwar technische Vorgaben, eine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung besteht aber nicht.
Dennoch lohnt sich die freiwillige Nachrüstung:
✔ Mehr Transparenz
✔ Bewusster Wasserverbrauch
✔ Langfristige Kosteneinsparung
Ein wichtiger Punkt für alle Wasserzähler – egal ob für Kalt- oder Warmwasser: Sie müssen geeicht sein. Laut Mess- und Eichverordnung (MessEV) sind Wasserzähler alle 6 Jahre zu prüfen oder zu tauschen. Nur dann dürfen sie als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung verwendet werden. Abgelaufene oder defekte Zähler können die Abrechnung ungültig machen.
Fehlen Kaltwasserzähler, erfolgt die Abrechnung häufig pauschal – etwa nach Wohnfläche. Das ist meist ungenau und wird von vielen als ungerecht empfunden.