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Kommunale Wärmeplanung:

September 2023

Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 die bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung verabschiedet. Die neuen Regelungen sind zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

Das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) haben bereits Anfang Juni 2023 einen Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vorgelegt (Wärmeplanungsgesetz – WPG). Ziel des WPG ist es, neben dem Heizungsgesetz die Wärmewende zu fördern.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz wird insbesondere den Ländern die Aufgabe zur Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Dabei können die Länder diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen. Die Wärmepläne sind zunächst in Gemeindegebieten mit höheren Einwohnerzahlen zu erstellt. Das Gesetz sieht daher vor, dass für Gebiete, in denen mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind (Großstädte), spätestens bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden muss. Für Gebiete, in denen 100.000 oder weniger Einwohner gemeldet sind, muss ein Wärmeplan erst zwei Jahre später als für Großstädte, nämlich bis spätestens zum 30. Juni 2028, erstellt werden. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern dürfen die Wärmeplanung in ein vereinfachtes Verfahren durchführen, dies müssen die Länder durch Rechtsverordnung näher ausgestalten. Zudem ist u.a. auch die Pflicht der Betreiber von Wärmenetzen verbindlich verankert, bis 2030 einen Anteil von 30 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien in der leitungsgebundenen Wärme zu integrieren.

Die Wärmeplanung verfolgt insbesondere das Ziel, die kommunale Wärmeversorgung klimafreundlicher und fortschrittlicher auszugestalten. Ferner soll die neuen gesetzlichen Regelungen den Eigentümern Planungssicherheit bieten, mit welcher Wärmeversorgung zu rechnen ist. Gerade im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz sind Anfang des Jahres wichtige Regelungen in Kraft getreten.