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Klimaschutz

Klimaschutzgesetz

Berlin, Mai 2021

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 10.05.2021 – 22:12 Uhr  

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CO2

Allgemein

Das gerade erst Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Bundes-Klimaschutzgesetz, das eine schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um insgesamt 55 Prozent gegenüber 1990 vorsah, soll nun um weitere 10 Prozent auf mindestens 65 Prozent Minderung verschärft werden. Darüber hinaus wird für das Jahr 2040 ein nationales Klimaschutzziel von mindestens 88 Prozent Treibhausgasminderung neu festgelegt. Aus dem Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, bis 2050 Treibhausgasneutralität als langfristiges Ziel zu verfolgen, soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf praktisch über Nacht verbindlich festgeschrieben werden, dass bereits bis zum Jahr 2045 die Netto-Treibhausgasneutralität für Deutschland erreicht werden soll. Dass diese drastisch erhöhten Ziele für den verbleibenden Zeitraum bis 2030 und das Vorziehen der Treibhausgasneutralität um 5 Jahre nicht ohne Folgen für die Gesellschaft und Wirtschaft bleiben wird, liegt auf der Hand. Daher ist es völlig unakzeptabel, dass für die Verbändeanhörung nur wenige Stunden (nämlich von 22:12 Uhr des Vortages bis 15:00 Uhr des darauffolgenden Tages) vorgesehen sind. Dieses Vorgehen kann nur so gedeutet werden, dass der aktuellen Bundesregierung wenig an einer Beteiligung der Verbände und damit an den Interessen der Bürger unseres Landes liegt.

Ein Ziel für alle. Sektorenziele aufheben. EU-Emissionshandel.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz schreibt vor, wie viel CO2-Emissionen jeder Sektor jährlich bis 2030 ausstoßen darf. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen diese Ziele verschärft werden. Zudem ist für den Zeitraum nach 2030 vorgesehen, durch Rechtsverordnung im Jahr 2024 weitere sektorscharfe Jahresziele für den Zeitraum von 2031 bis 2040 und im Jahr 2034 für den Zeitraum von 2041 bis 2045 verbindlich festzulegen. Wird das jeweilige Jahresziel nicht erfüllt, muss das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dann von einem unabhängigen Expertenrat geprüft und anschließend von der Bundesregierung beschlossen werden. Somit bietet der Klimaschutz jährlich eine politische Zankbühne. Haus & Grund Deutschland hält dies für ineffizient. Außerdem widerspricht die Einführung von getrennten Zielen je Sektor dem Grundsatz der Effizienz: CO2-Emissionen stets dort zu reduzieren, wo die geringsten CO2-Vermeidungskosten entstehen.

Haus & Grund fordert daher:

  • Ein Ziel für alle. Sektorenziele aufheben.

Die Herausforderungen sind zu groß, die Notwendigkeit zum Klimaschutz zu drängend, als dass wir uns länger ein kleinteiliges, wenig zielorientiertes Handeln leisten können. Die im Bundes-Klimaschutzgesetz verankerten Sektorziele müssen aufgehoben werden. Sie stehen einer effizienten Vermeidung von CO2-Emissionen entgegen, denn die Kosteneffizienz entsteht so nur innerhalb der Sektoren. Das führt dazu, dass die Bürger bei den Wohnkosten übermäßig belastet werden, weil sie kostenineffiziente Maßnahmen finanzieren müssen. Richtig ist, CO2-Emissionen vorrangig sektorenübergreifend dort zu reduzieren, wo es am günstigsten ist. Dies gilt umso mehr, als Wohnen ein elementares Bedürfnis ist.

  • EU-Emissionshandel.

Um die CO2-Reduktionsziele für die Jahre bis 2030 und bis 2050 sicher und effizient zu erreichen, plädiert Haus & Grund Deutschland für
- einen sektorübergreifenden europaweiten Handel mit CO2-Emissionsrechten,
- eine vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen an die Bürger in Form einer sozial gerechten Kopfpauschale,
- eine wirksame Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden sowie
- den Verzicht auf konkurrierende und damit ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben.

  • Einheitliches CO2-Bepreisungssystem.

Alle bisherigen Steuern und Abgaben, die lenkend auf den Energieverbrauch wirken sollen, müssen entfallen oder in ein einheitliches CO2-Bepreisungssystem einfließen. Dazu gehören namentlich die Steuern auf Strom, Brenn- und Kraftstoffe.

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