
Haus & Grund zur Mietpreisbremse: Nebelkerzen sind im echten Norden überflüssig
Der Bundestag stimmte vergangene Woche über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse bis 2029 ab. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung diese Regelung 2019 abgeschafft.
Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, äußerte sich zum Thema folgendermaßen:
„Nebelkerzen sind im echten Norden überflüssig. Darum ist es richtig, dass die Landesregierung beim Thema Mietpreisbremse Kurs hält.
Die neue Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig behauptet, die Mieten würden aufgrund der Mietpreisbremse nicht so stark steigen. Diese Aussage erweckt den Eindruck, die Mietpreisbremse würde für alle Mieterhöhungen gelten. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen sind durch die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Absatz 1 und die Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch BGB begrenzt. Hier besteht aber gar kein Anlass, die Mieten zu „bremsen“. Die Mieten sind, wie der Spiegel jüngst berichtete (Nr. 24 vom 7.6.2025, Quelle des Spiegels: Statistisches Bundesamt), von Januar 2020 bis April 2025 um 10,6 Prozent und damit nur halb so hoch wie die Inflationsrate – nämlich 22,0 Prozent – gestiegen. Damit hat die Mietentwicklung – nach Aussage des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung vom 13.6.2023) - preisdämpfend gewirkt.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als ärgerlich, wenn die neue Bundesregierung den Eindruck erweckt, die Mietpreisbremse würde allen Mietern helfen.
Die Mietpreisbremse ist allerdings auch in ihrem Anwendungsbereich wirkungslos. Die Regelung gilt nach § 556 d Absatz 1 BGB lediglich bei Beginn eines Mietverhältnisses. Die Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Der Vermieter darf den Mieter nach wie vor nach eigenem Ermessen auswählen. Erfahrungsgemäß bekommt dann derjenige Mieter den Zuschlag für die Wohnung, der sich die Miete auch ohne Mietpreisbremse leisten könnte. Vermieter gehen wirtschaftlich auf „Nummer sicher“. Mit anderen Worten sponsort die Mietpreisbremse wirtschaftlich starke Mieter und hilft der Zielgruppe mit kleinerem Geldbeutel gar nicht.
Die Mietpreisbremse ist nicht nur wirkungslos, sondern auch investitionshemmend. Warum sollte ein Vermieter zum Beispiel in die energetische Modernisierung investieren, wenn sich aufgrund dieser Regelung diese Investition unter dem Strich nicht rechnet?
Helfen würde den Mietern nur, wenn sich der Wohnungsmarkt – insbesondere in Ballungsräumen – entspannen würde. Hier müsste das Angebot erhöht werden, um die hohe Nachfrage zu befriedigen. Mit anderen Worten lautet das nach wie vor richtige Rezept: „Bauen, bauen, bauen!“ Das ist jedoch aufwendig und langwierig – im Gegensatz zur kostenlosen Mietpreisbremse; nur: Populismus hilft den Mietern nicht.
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 74.000 Mitglieder. Private Kleinvermieter bieten rund zwei Drittel aller Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt an.
Kontakt:
Alexander Blažek
T: 0431 6636111