Direkt zum Inhalt
Rechtstipp

Kein Bleiberecht für den Ex-Partner: OLG Zweibrücken stärkt die Rechte des Vermieters

Mit Beschluss vom 05.08.2026 (Az. 4 U 38/26) hatte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken über einen in der Praxis durchaus relevanten Fall zu entscheiden: Kann der ehemalige Lebensgefährte einer Mieterin in der Wohnung bleiben, obwohl er selbst nie Vertragspartei des Mietvertrages war und die eigentliche Mieterin bereits ausgezogen sowie den Mietvertrag gekündigt hat? Das Gericht verneinte dies eindeutig. 

Worum wurde gestritten?

Die Vermieterin einer Wohnung verlangte von dem ehemaligen Lebensgefährten ihrer Mieterin die Herausgabe der Wohnung sowie Schadensersatz. Die frühere Partnerin des Beklagten war alleinige Mieterin der Wohnung. Nachdem sie ausgezogen war, kündigte sie das Mietverhältnis wirksam. Der Ex-Partner verblieb jedoch weiterhin in der Wohnung. 

Er vertrat die Auffassung, er habe weiterhin ein Recht zum Besitz der Wohnung. Darüber hinaus machte er sogar Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin geltend und verlangte Ersatz seiner Auszugskosten. Zur Begründung führte er unter anderem an, die Kündigung sei unwirksam gewesen. 

Bereits das Landgericht Landau in der Pfalz hatte die Argumentation des Beklagten zurückgewiesen und festgestellt, dass ihm keinerlei Besitzrecht an der Wohnung zustehe. Gegen diese Entscheidung legte der Beklagte Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ein.

Wie hat das OLG entschieden?

Das Oberlandesgericht machte in einem Hinweisbeschluss deutlich, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin nahm der Beklagte seine Berufung zurück, sodass das Verfahren durch Beschluss beendet wurde. Das erstinstanzliche Urteil blieb damit bestehen.

Die Begründung des Gerichts

Nach Auffassung des Senats war allein die ehemalige Lebensgefährtin aufgrund des Mietvertrages gegenüber der Vermieterin zum Besitz der Wohnung berechtigt. Ein etwaiges Besitzrecht des Ex-Partners konnte sich lediglich von diesem Mietverhältnis ableiten. Mit dem Auszug der Mieterin und der anschließenden Kündigung des Mietvertrages entfiel jedoch auch jede Grundlage für ein solches abgeleitetes Besitzrecht.

Besonders deutlich stellte das Gericht klar, dass sich eine vertragsfremde Person nicht allein dadurch ein eigenes Besitzrecht verschaffen kann, dass sie nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Wohnung verbleibt. Durch die bloße Weiternutzung der Räume entsteht weder ein eigener Mietvertrag noch ein sonstiges Besitzrecht gegenüber dem Vermieter.

Auch eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB half dem Beklagten nicht weiter. Eine solche Regelung könnte allenfalls das bestehende Mietverhältnis zwischen Vermieter und ursprünglicher Mieterin betreffen. Sie führt jedoch nicht dazu, dass eine bislang am Vertrag unbeteiligte Person selbst Mieter wird. 

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung schafft Klarheit für Vermieter. Wer nicht Mietvertragspartei ist, kann aus dem bloßen Verbleib in der Wohnung grundsätzlich keine eigenen Rechte herleiten. Zieht der eigentliche Mieter aus und beendet das Mietverhältnis, endet regelmäßig auch ein lediglich von diesem abgeleitetes Besitzrecht des Partners, Familienangehörigen oder sonstigen Mitbewohners. Ein eigenständiger Mietvertrag entsteht dadurch nicht. 

Das OLG Zweibrücken bestätigt damit einen wichtigen Grundsatz des Mietrechts: Besitzrechte folgen dem Mietvertrag. Wer nicht Vertragspartner ist, kann sich nach dessen Beendigung nicht allein durch den weiteren Aufenthalt in der Wohnung gegen Herausgabeansprüche des Vermieters verteidigen.

Verwandte Blogartikel

Grundsteuer
Rechtstipp

Möchte man als Vermieter seinem Mieter die Kündigung eines Mietverhältnisses aussprechen, so hat eine solche bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein

Grundsteuer
Rechtstipp

Grundsätzlich gilt im Mietrecht: Der ursprüngliche Bauzustand eines Gebäudes wird als mangelfrei angesehen. Nachträgliche Änderungen in der Umwelt

Trede_Ratjen (1).jpg
Rechtstipp

Im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung kann der Vermieter die vermieteteWohnung kündigen, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Erhaltungsrücklage sind nicht bereits mit der Abführung an diesen

Haus, Miete, Wohnen, Finanzen
Rechtstipp

​​​​​​​Jeder Mensch weiß, Wohn- und Geschäftsräume können gemietet werden. Kann man Räume auch verleihen? Und – worin besteht überhaupt der

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Ich möchte Ihnen ein Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 26.08.2021, AZ: 474 C 4123/21) vorstellen. Dieses Urteil zeigt, dass die Verweigerung

Fragezeichen HuG
Rechtstipp

Erreichen die Rückstände bei Mietzahlungen eine bestimmte Höhe, so hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Denkmalschutz ist eine Herausforderung für Immobilieneigentümer. Wer Eigentümer eines Kulturdenkmals ist, hat Rechte und Pflichten zu beachten.

Sparen
Rechtstipp

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mietverhältnis zu regeln. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben gern eine gewisse Absicherung bzgl. des Endes

Asbest
Rechtstipp

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde vom Bundesrat ohne Verschärfungen für Eigentümer verabschiedet.

Urteil
Rechtstipp

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund, dem in der Praxis eine hohe Relevanz zukommt. Benötigt die Vermieterin das Mietobjekt

Klimaschutz
Rechtstipp

Eigentümer müssen sogenannten Überwuchs zurückschneiden, die auf das Nachbargrundstück herüberragen. Doch wie ist die Rechtslage, wenn der „Nachbar“

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Irgendwann ereilt uns alle das gleiche Schicksal: Das Leben findet unweigerlich sein Ende. Ob unerwartet oder absehbar, jung oder alt, krank oder

Tinyhouse
Rechtstipp

Tiny Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, doch rechtliche Fragen stellen potenzielle Eigentümer oft vor Herausforderungen. In Deutschland

Grundsteuer Musterklage
Rechtstipp

Der Bundestag erlaubt virtuelle Eigentümerversammlungen bei Zustimmung von drei Vierteln der Eigentümer. Eine jährliche Präsenzversammlung bleibt bis