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News

12.3.2025 News: Hauptversammlung und Fachvortrag "Erben und Vererben"

Auf der Jahreshauptversammlung des Vereins Haus & Grund Oelde am 12. März stand turnusgemäß die Wahl des Vorstandsteams an. Als Nachfolger von Klaus Tradt wurde Paul Wiegelmann zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er übernimmt dieses Amt nun zusätzlich zur Öffentlichkeitsarbeit. Zudem wurde Anita Hunning als stellvertretende Vorsitzende in ihrem Amt  wiedergewählt. Als Verstärkung für die Öffentlichkeitsarbeit meldete sich Rene Westhues, der nun zunächst bei den anfallenden Arbeiten hospitieren wird.

Herr Wiegelmann widmete sich danach den Aktivitäten des Vereins mit seinen über 300 Mitgliedern. Im Rückblick betonte er, dass insbesondere die monatliche kostenlose Rechtsberatung vom Herrn Tradt großen Anklang fand, die in 2025 von Jurist Ralf Spannekrebs von Landesverband übernommen wird. Für 2025 sind mehrere Stammtische mit Fachvorträgen von verschiedenen Referenten geplant - unter anderem zum Sozialhilferegress im Pflegefall der Eltern. Weiterhin steht eine Initiative an – ähnlich wie in Warendorf und Ahlen – zusammen mit der Stadt Oelde und dem Mieterverein einen sogenannten  qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.

Als Gastredner der Hauptversammlung widmete sich Rechtsanwalt Volker Willemsen aus Warendorf den „Grundzügen des Erbens und Vererbens“. Er ermutigte die Teilnehmer sich gerade wegen der Komplexität möglichst früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Er empfahl sich zunächst alles in Ruhe zu überlegen und sich dann wegen der vielen Vorschriften für das Testament den Rat von Experten einzuholen.
 

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Vereinsleitung 2025 nach der Mitgliederversammlung
Auf der Hauptversammlung am 12. März wurde ein neues Vorstandsteam gewählt. Das Foto zeigt (v.l.) Marion Bümmerstede (Kassenprüferin), Editha Laubrock (stellvertretende Kassenprüferin), Irmgard Orlowski (Mitgliederverwaltung), Paul Wiegelmann (neuer 1. Vorsitzender und Öffentlichkeitsarbeit), René Westhues (Hospitant für Öffentlichkeitsarbeit), Anita Huning (Stellvertretende Vorsitzende), Christa Richter (Kassiererin), Helmut Fitzke (Kassenprüfer) und den ehemaligen Vorsitzenden Klaus Tradt. (Foto Die Glocke)

1.1.2025 News:  Neue Grundsteuer B Hebesätze

Die Stadt Oelde hat am 16.12.2024 die folgenden Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 beschlossen:
Für die Grundsteuer A (Land- & Forstwirtschaft):  276 v.H.
Für die Grundsteuer B (Wohngrundstücke):  647 v.H.
Für die Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke) 1.190 v.H.

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8.4.2025 News - Ergänzung 1.1.2025 News: Rat überdenkt Hebesätze bei der Grundsteuer

Im Dezember 2024 hatte der Oelder Rat differenzierte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke beschlossen (siehe oben). Bei einem Teil der Bürger führte das zu Unmut. Für gemischt genutzte Gebäude mit Gewerbe und privatem Wohnraum, in denen mehr als 20 Prozent der Fläche gewerblich genutzt werden, ist die finanzielle Belastung durch die differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B in Oelde deutlich gestiegen. Denn auch für den privaten Anteil fällt der höhere gewerbliche Hebesatz an.

Um mit Betroffenen in den Austausch zu kommen, hatten Thomas Kranz, Bettina Dittmar und Marion Bümmerstede am 21.3. ins Oelder Bürgerhaus geladen. Als weitere Schritte wurde von den 60 Teilnehmern eine Unterschriftenliste Betroffener in die Wege geleitet, Beispiele für Erhöhungen gesammelt und ein Brief an die Ratsmitglieder und Bürgermeisterin Karin Rodeheger geschickt. 

Ziel war es das Thema Grundsteuer auf die Tagesordnung der Ratssitzung/Bürgerspechstunde am Montag, 7. April, zu bekommen.  An dieser wollten die Betroffenen dann gemeinsam teilnehmen und für das Anliegen – so Bettina Dittmar ,,Der Rat soll seine Entscheidung überdenken und fristgerecht bis Ende Juni einen einheitlichen Grundsteuerhebesatz B rückwirkend zum 1. Januar Oelde für verabschieden" werben.

Ergebnis aus der Bürgersprechstunde:
Bis Ende Juni wird der Oelder Finanzausschuss erneut über die Hebesätze für die Grundsteuer B beraten. Die Anregung von Bürgern hatte also Erfolg.

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Bürgerversammlung Grundsteuer
Bildhinweis: Zum Thema massiv gestiegene Grundsteuerabgaben hatten Thomas Kranz, Bettina Dittmar und Marion Bümmerstede am 21.3. zu einem Treffen ins Oelder Bürgerhaus eingeladen. Foto: Kranz

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1.1.2025 News: Neuer Mietspiegel 2025/2026 für Oelde

Der neue Mietspiegel 2025/2026 für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen
im Stadtgebiet Oelde tritt ab 01.01.2025 in Kraft.

siehe: https://www.oelde.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/2024/12/neuer-mietspiegel/

 

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10.2.2025 News:  Neue Grundsteuer  ab 2025 verfassungswidrig?

Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“

Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.

Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.

 

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5.2.2025 News: Kommunale Wärmeplanung der Stadt Oelde:

Wegen der Wichtigkeit des Themas für die individuelle Wärmeversorgung hatte Haus & Grund Oelde bei der Stadt Oelde nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung angefragt. Eine Lösung bzw. Entscheidung liegt noch nicht vor. Wir haben der Stadt mitgeteilt, dass die Mitglieder von Haus & Grund an der Mitteilung der Planungsergebnisse sehr interessiert sind und der Verein auch an Informationsveranstaltungen und Workshops natürlich mitzuarbeiten bereit ist. 

Brief der Stadt Oelde zur kommunalen Wärmeplanung vom 5. Februar 2024

Sehr geehrter Herr Tradt,

Sie hatten mit Ihrem Schreiben vom 25.01.2024 um Informationen im Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung für Oelde gebeten. Die Stadt Oelde steht bei dem Thema noch ganz am Anfang und es ist zu früh um Aussagen über mögliche Auswirkungen für Immobilienbesitzer*innen in Oelde zu treffen.

Mitte Dezember letzten Jahres wurden die Stadtwerke Ostmünsterland mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Die Fertigstellung des Konzeptes für Oelde soll bis Dezember 2024 erfolgen.

Momentan wird die Datenerhebung für das gesamte Stadtgebiet vorgenommen, um vorhandene Versorgungsstrukturen, Wärmebedarfe und Wärmequellen zu erheben (Bestandsanalyse). Über mögliche Umsetzungen von Maßnahmen, wie z.B. Nah- oder Fernwärmeeinrichtungen und einen Anschluss- und Benutzungszwang lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen.

Ziel des Konzeptes ist es, Maßnahmen und Strategien zu erarbeiten, eine klimaneutralen Wärmeversorgung in Oelde bis 2045 gelingen kann. In diesem Zusammenhang sollen auch externe Akteure – hierzu gehören auch Immobilieneigentümer*innen – in Form von Workshops, Umfragen und Interviews beteiligt werden.

Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, wie sich die Erstellung einer Wärmeplanung auf den Einbau neuer Heizungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetzt auswirkt

Die Erstellung eines Wärmeplans löst an sich nicht das frühere Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes bzw. die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energien aus, sondern erst die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet. Die Ausweisung ist eine gesonderte Entscheidung der Kommune bzw. der Politik und bedarf einer konkreten Umsetzungsplanung.  

Das GEG tritt in diesem Gebiet dann einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisung in Kraft. Ansonsten gilt: Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und in allen Bestandsgebäuden gilt die 65%-EE-Regelung erst, wenn die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ablaufen. Dies soll in Kommunen unter 100.000 Einwohner bis zum 30.6.2028 verbindlich sein.

Weiterhin gilt: Bei bestehenden Gas- oder Öl-Heizungen die funktionieren oder repariert werden können, dürfen noch bis zum 31.12.2044 betrieben werden.

Sobald die ersten „präsentationsreifen“ Zwischenergebnisse für Oelde vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Stefanie Gröne 
Klimaschutzmanagement


Stadt Oelde

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