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Neues BMF-Schreiben zu Straßenreinigung und Winterdienst

Allgemeine Straßenreinigung und Winterdienst keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Bislang konnten Vermieter Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, wie die Straßenreinigung oder den Winterdienst aufgrund einer Begünstigung nach § 35a EstG steuerlich geltend machen. Der BFH hatte im Jahr 2018 entschieden, dass dies bei einer Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung nicht mehr möglich ist. Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr dieses und weitere Urteile zum Anlass genommen und die Finanzämter in einem BMF-Schreiben angewiesen, derartige Leistungen allgemein von der Abziehbarkeit auszuschließen.

- 29.09.2021 -