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Photovoltaik: Bundeskabinett beschließt Steuererleichterungen

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Am 14. September 2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Jahressteuergesetz beschlossen. Darin sind auch Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen enthalten, die ab 1. Januar 2023 wirksam werden.

So werden Einnahmen aus bestimmten Photovoltaikanlagen von der Ertragsteuer befreit. Betroffen sind hiervon Anlagen mit einer Bruttonennleistungen von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sowie Anlagen mit einer Bruttonennleistung von 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.

Bei der Umsatzsteuer gilt ein Nullsteuersatz für die Lieferung, Erwerb und Installation von Photovoltaikanlagen, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen und öffentlichen Gebäuden installiert wird. Eine solche Anlage kann somit umsatzsteuerfrei erworben werden. Über die Kleinunternehmerregelung kann zusätzlich aus der Umsatzbesteuerung ausgestiegen werden.