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Hohe Energiekosten: Bundeswirtschaftsministerium stellt Gesetzesentwurf für Gaspreisbremse vor

Neben der einmaligen Entlastung von Gas- und Wärmekunden (s.o.), plant das Bundeswirtschaftsministerium noch weitere Maßnahmen, um die gestiegenen Gaskosten für die Verbraucher abzufedern. Es hat hierfür am 22. November einen Referentenentwurf für die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt.

Hierdurch sollen mithilfe von Mitteln des Bundes die Gas- und Wärmepreise auf 12 Cent pro kWh Gas bzw. 9m5 Cent pro kWh Fernwärme gedeckelt werden. Die Deckelung soll für einen Verbrauch in Höhe von 80 Prozent des für die Abschlagzahlung im September 2022 veranschlagten Jahresverbrauchs gelten.

Die Berechnung der monatlichen Entlastung der Letztverbraucher erfolgt nach folgenden Formeln:

Gas: (vereinbarter Arbeitspreis – 12 Cent) ∙ 80% des Jahresverbrauchs 2022 ÷ 12

Fernwärme: (vereinbarter Arbeitspreis – 9,5 Cent) ∙ 80% des Jahresverbrauchs 2021 ÷ 12

Die Regelung soll im März 2023 in Kraft treten und zunächst bis 30. April 2024 gelten. Für die sogenannte „Winterlücke“ im Januar und Februar soll eine entsprechende Entlastung durch die Lieferanten im März 2023 rückwirkend berechnet werden. Bis 31. Januar 2023 müssen die Lieferanten die entsprechenden Informationen zu den Entlastungen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Wir die Weitergabe der Entlastung an Mieter abgewickelt werden soll, ist noch nicht endgültig geklärt. Als wahrscheinlich gilt aber, dass es ähnliche Informationspflichten wie bei der Dezember-Einmalzahlung geben soll sowie gesonderte Ausweisung in der Heizkostenabrechnung sowie eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen.