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Baustelle im Frankfurter Europaviertel

Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung, Gesetz gegen spekulativen Leerstand

Conzelmann: „Mehr Wohnungen entstehen durch weniger Bürokratie und schnellere Genehmigungen. Die Stadt Frankfurt muss ihre Satzungen nach Vorbild der HBO überarbeiten. Eine neue Leerstandssatzung wäre reine Symbolpolitik.“

 

„Mit der Novellierung der Hessischen Bauordnung (HBO) geht die Hessische Landesregierung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. In Folge der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine sind die Baukosten stark gestiegen. Hohe Baukosten, das aktuelle Zinsniveau und der anhaltende Mangel an Bauland bremsen den Wohnungsbau stark aus. Nur noch etwa die Hälfte der benötigten Wohnungen wird gebaut. Überarbeitungen der Bauvorschriften sind zwingend nötig, damit wieder einfacher, günstiger und schneller gebaut werden kann. Wie die HBO müssen auch die örtlichen Satzungen in Frankfurt am Main überarbeitet werden, um mehr neuen Wohnraum zu ermöglichen und die Kosten zu senken. Viele Baumaßnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum durch Dachausbauten und Aufstockungen oder energetische Modernisierungen alter Häuser können in Frankfurt aufgrund örtlicher Regelungen nur mit teilweise unzumutbaren Einschränkungen für die Eigentümer umgesetzt werden. Die Herausforderungen des Wohnungsmangels und das politische Ziel stark erhöhter Sanierungsquoten alter Häuser im Rahmen der kommunalen Wärmewende können mit den bestehenden örtlichen Regelungen nicht bewältigt werden. Praxisgerechte und zeitgemäße örtliche Satzungen würden einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung am Frankfurter Wohnungsmarkt leisten“, fordert Jürgen H. Conzelmann, Vorsitzender von Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

 

Aus Sicht von Haus & Grund Frankfurt am Main ist es bedauerlich, dass die positiven Ansätze zur Reduktion von Bürokratie im Rahmen der HBO-Novelle am gleichen Tag durch die Diskussion über ein Hessisches Leerstandsgesetz konterkariert werden.

 

„Die Stadt Frankfurt am Main hat die niedrigste Leerstandsquote in Hessen. Der Einsatz knapper städtische Verwaltungsressourcen zur Überwachung der landesweit niedrigsten Wohnungsleerstände in Frankfurt wäre reine Symbolpolitik und ein unbegründetes Signal des Misstrauens der Stadtpolitik gegenüber Bauherren und Immobilieneigentümern. Politische Fehler der Vergangenheit, die den Bau neuer Wohnungen verhindert haben - wie das kurzfristige Aus der Günthersburghöfe mit 1.500 neuen Wohnungen oder veraltete Milieuschutzsatzungen, die günstigen Wohnraum durch den Ausbau von Dachgeschossen verhindern - werden nicht mit neuer städtischer Bürokratie für Bauherren in Form einer Leerstandssatzung korrigiert. Die Stadt Frankfurt sollte der Ankündigung der Stadt Offenbach folgen und auf die lokale Umsetzung des hessischen Leerstandsgesetzes verzichten. Um Entlastungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zu erreichen, muss sich die Stadt Frankfurt für den einfacheren Bau neuer Wohnungen einsetzen“, appelliert Conzelmann an die Römer-Koalition.

 

Hintergrund Anwendung Hessisches Leerstandsgesetz für Frankfurt am Main:

Der Zensus hat gezeigt, dass die privaten Eigentümer in Frankfurt die größte Vermietergruppe sind und dass diese Gruppe Leerstände bestmöglich vermeidet.

Fast 60 % aller leerstehenden Wohnungen sind in Frankfurt am Main innerhalb von nur drei Monaten wieder verfügbar. Bei weiteren 20 % aller leerstehenden Wohnungen in Frankfurt am Main werden Baumaßnahmen durchgeführt. In sämtlichen Statistiken des Zensus zum Leerstand hat Frankfurt am Main landesweite die besten Werte und gehört auch bundesweit zu den Städten mit den niedrigsten Leerstandsquoten.

Gleichzeitig ist aufgrund von Anfragen in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und im Hessischen Landtag bekannt, dass es eine erhebliche Zahl von Wohnungen im Eigentum der Stadt Frankfurt und auch im Eigentum anderer öffentlicher Wohnungsgesellschaften gibt, die teilweise über längere Zeiträume nicht vermietet werden können.

Das Hessische Leerstandsgesetz sieht als Voraussetzung für den Erlass einer örtlichen Leerstandssatzung vor, „dass die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit zumutbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen kann.“

Aus Sicht der privaten Eigentümer ist diese Voraussetzung in Frankfurt am Main nicht erfüllt. Bevor eine örtliche Leerstandssatzung in Betracht gezogen werden kann, sollten zunächst die erheblichen Leerstände im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und den anderen öffentlichen Wohnungsgesellschaften beseitigt werden und der Bau der Günthersburghöfe und weiterer neuer Baugebiete begonnen werden.

Tabelle 1 fasst die wichtigsten Zahlen aus dem Zensus zu Wohnungsleerständen zusammen.

 

Tabelle 1 – Wohnungsleerstände in Frankfurt, Hessen und Deutschland in Relation zum Gebäudebestand (Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Daten von: www.zensus2022.de, Gebäude und Wohnungen, Abgerufen am 09.07.2024)

 

   

Dauer des Leerstands
 

Grund des Leerstands
(Auswahl)

 

davon
leerstehend

seit
weniger als 3
Mon.

seit
3 bis unter 6 Mon.

seit
6 bis unter 12 Mon.

seit 12 Mon. oder
länger

in < 3
Mon. für
Bezug
verfügbar

Laufende
bzw.
geplante Baumaßnahmen

sonst.
Grund

 


D

1.924.985,00

377.463

235.614

253.437

1.058.468

731.142

460.703

383.709

 

43.106.589

(4,47 %)

(0,88 %)

(0,55 %)

(0,59 %)

(2,46 %)

(1,70 %)

(1,07 %)

(0,89 %)

 

Hessen

122.404,00

26.072

16.401

16.837

63.097

46.072

27.659

24.898

 

3.131.701

(3,91 %)

(0,83 %)

(0,52 %)

(0,54 %)

(2,01 %)

(1,47 %)

(0,88 %)

(0,80 %)

 

Frankfurt

12.893,00

4.018

2.187

2.112

4.574

7.652

2.645

1.167

 

402.826

(3,20 %)

(1,00 %)

(0,54 %)

(0,52 %)

(1,14 %)

(1,90 %)

(0,66 %)

(0,29 %)