Mietpreisbremse und Kappungsgrenze stark verbreitet
Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich punktuell wirken. Inzwischen ist sie, zusammen mit der abgesenkten Kappungsgrenze, in weiten Teilen Deutschlands angekommen, so auch in Bremen. Ein Blick auf aktuelle Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wie stark sich der Anwendungsbereich ausgeweitet hat und wo die Grenzen der Regulierung liegen.
Die politische Logik ist schnell erzählt: Wo Mieten stark steigen, greift der Staat ein. Doch aus einem Instrument für angespannte Wohnungsmärkte ist vielerorts ein flächen- deckendes Regelwerk geworden. Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gelten inzwischen für einen erheblichen Teil der Bevölkerung – mit weiter wachsender Tendenz. Die Bundesländer können, befristet auf maximal fünf Jahre, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt per Verordnung festlegen. In der Praxis nutzen die Länder diesen Spielraum intensiv und passen ihre Gebiets- kulissen regelmäßig an.
Deutliche Ausweitung seit 2025
Wie stark die Regulierung inzwischen verbreitet ist, zeigt der aktuelle Überblick des BBSR vom Januar 2026. Bundesweit bestehen entsprechende Verordnungen für 814 Gemeinden. In 681 Gemeinden greifen beide Instrumente gleichzeitig. Lediglich in 62 Gemeinden gilt ausschließlich die abgesenkte Kappungsgrenze, in 71 nur die Mietpreisbremse.
Vor allem in den Jahren 2025 und 2026 haben zahlreiche Länder ihre Verordnungen ausgeweitet. Beispiele:
▪ Bayern erhöhte die Zahl der betroffenen Gemeinden auf 285 statt bisher 208.
▪ Baden-Württemberg weitete den Geltungsbereich auf 130 Städte und Gemeinden aus (2020: 89).
▪ Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nahmen ebenfalls deutlich mehr Kommunen auf.
▪ Brandenburg verdoppelte nahezu die Zahl der betroffenen Städte und Gemeinden.
Gleichzeitig fallen einzelne Städte aus dem Geltungsbereich heraus, etwa Trier oder Mannheim – ein Hinweis darauf, dass die Einstufung dynamisch bleibt.
Große Reichweite – vor allem in Städten
Rund 32 Millionen Menschen leben inzwischen in Gebieten mit Mietpreisbremse und/oder abgesenkter Kappungsgrenze. Das entspricht etwa 39 Prozent der Bevölkerung. Besonders hoch ist die Reichweite in den Stadtstaaten: In Berlin und Hamburg gelten die Regelungen flächendeckend.
Auffällig ist die strukturelle Verteilung. Zwar haben 94 Prozent der betroffenen Gemeinden weniger als 100.000 Einwohner. Bevölkerungsbezogen konzentriert sich die Wirkung jedoch auf größere Städte. Fast zwei Drittel der erfassten Bevölkerung leben in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern. Auch bei der Mietpreisbremse zeigt sich dieses Muster: Sie gilt in 752 Gemeinden, erreicht aber rund 30,9 Millionen Menschen – also gut 37 Prozent der Bevölkerung.
Eine interaktive Karte mit Detailinformationen zu einzelnen Regionen finden Sie unter hausund.co/MiKa
MATTHIAS ZU EICKEN
Leiter Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik
Haus & Grund Deutschland
Was die Instrumente leisten sollen
Die Mietpreisbremse begrenzt bei Wiedervermietungen die Miete auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Die abgesenkte Kappungsgrenze wiederum reduziert in bestimmten Gebieten die zulässige Mieterhöhung im Bestand von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche Ziele: Während die Mietpreisbremse vor allem Wohnungssuchende schützen soll, richtet sich die Kappungsgrenze an bestehende Mietverhältnisse.