Direkt zum Inhalt

Schäden im Alkoholrausch - wer haftet?

Wenn ausgelassenes Feiern unerwartet in einem Schadenfall endet, stellt sich die Frage: Greift die private Haftpflicht- versicherung auch dann, wenn Alkohol im Spiel war?

Ein gestürzter Gast, ein zerkratztes Auto, ein beschädigtes E-Bike – solche Missgeschicke können schnell passieren, gerade wenn alkoholische Getränke im Spiel sind. Alkohol kann das Reaktionsvermögen und die Koordination deutlich beeinträchtigen – mitunter folgen daraus erhebliche Schäden. Doch wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz aus?
In vielen Fällen besteht auch bei alkohol-bedingten Schäden Versicherungs-schutz – entscheidend sind dabei jedoch die genauen Umstände des Einzelfalls.

Grobe Fahrlässigkeit: Ein Fall für die Einzelfallprüfung
Die Haftpflichtversicherung kann Schäden abdecken, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht lässt. Auch wenn ein Versicherungsvertrag grob fahrlässiges Verhalten mit einschließt, können in extrem gelagerten Fällen Kürzungen nach § 81 VVaG erfolgen, wenn das Verhalten besonders schwerwiegend war.

Beispiele für alkoholbedingte Schäden:
▪ Ein Gast verschüttet versehentlich Rotwein auf das helle Sofa des Gastgebers – der Fleck lässt sich nicht mehr entfernen.
▪ Jemand verliert im Rausch das Gleichgewicht, stolpert und beschädigt dabei den Lack eines parkenden Autos.
▪ Eine angetrunkene Person klammert sich an einen Freund, der daraufhin das Gleichgewicht verliert, stürzt und sich das Handgelenk bricht.

Vorsatz ist ausgeschlossen
Anders als bei Fahrlässigkeit, bei der ein Schaden unbeabsichtigt entsteht, liegt bei Vorsatz ein bewusstes Handeln vor. Das bedeutet: Der Schaden wurde absichtlich herbeigeführt – oder zumindest billigend in Kauf genommen.
Der Unterschied zur groben Fahrlässigkeit ist entscheidend: Während grob fahrlässiges Verhalten zwar schwerwiegende Nachlässigkeit bedeutet, bleibt es dennoch unbeabsichtigt. Bei vorsätzlichem Verhalten hingegen greift kein Versicherungsschutz – der Verursacher muss den Schaden vollständig selbst tragen.

Was tun im Schadenfall?
Kommt es zu einem Schaden, ist besonnenes Handeln gefragt – auch wenn Alkohol im Spiel war. Zuerst gilt es, Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen. Dann sollte der Schaden möglichst genau dokumentiert werden, etwa mit Fotos vom Ort des Geschehens und den beschädigten Objekten. Anschließend sollte die Versicherung umgehend informiert werden – idealerweise noch am selben Tag, telefonisch oder per Online-Schadenmeldung.

Fazit
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol schützt vor rechtlichen und finanziellen Folgen. Die private Haftpflichtversicherung der GEV bietet zuverlässigen Schutz – aber wenn der Schaden möglicherweise im Rausch passiert ist, kann es zu einer Leistungskürzung oder gar Leistungsverweigerung kommen. Je höher der Alkoholpegel und je unüberlegter das Verhalten, desto größer das Risiko einer Leistungsminderung.

GEV Grundeigentümer-Versicherung
Sie haben weitere Fragen?
Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter 040 3766 3367 beraten.
www.gev-versicherung.de