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Trockenheit: Wasserentnahme aus Bonner Bächen ist untersagt

Godesberger Bach
Themenbild: Auch der Godesberger Bach führt wenig Wasser | ©Friedel Frechen
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit darf aus den Bächen im Bonner Stadtgebiet kein Wasser mehr entnommen werden. Dies regelt eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 22. Juli 2026 in Kraft trat. Damit werden vor allem Anlieger angesprochen, die am ehesten in der Lage sind, ihre benachbarten Gärten mit Bachwasser zu bewässern.

Bereits jetzt führen die Bäche in Bonn nur wenig Wasser. Einzelne Niederschläge in den vergangenen Wochen haben lediglich kurzfristig für Entspannung gesorgt. Die anhaltend niedrigen Wasserstände stellen für die Bäche eine starke ökologische Belastung dar. Die Gefahr, dass die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört werden, ist groß.

Bis Ende Oktober darf weder mit mechanischen oder elektrischen Pump- oder Saugvorrichtungen noch mit fahrbaren Behältern oder kleineren Gefäßen wie Eimern und Gießkannen Wasser abgeschöpft werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Rhein als Bundeswasserstraße ist von der städtischen Allgemeinverfügung nicht betroffen.

Die Stadt Bonn setzt mit dem Erlass die aktuellen Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen um. Allgemeinverfügung gegen die Wasserentnahme aus Bächen gibt es bereits in mehreren anderen Städten, Kreisen und Regierungsbezirken in NRW.

In der Praxis ändert sich durch den Erlass nicht viel: Für die Wasserentnahme mit technischen Vorrichtungen wie Pumpwerken bedarf es grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die in Bonn allerdings bislang nicht erteilt wurde. Denn in der Regel besteht Wasserbedarf, wenn die Bäche bereits zu wenig Wasser führen. Mit der Allgemeinverfügung ist nun aber auch die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt – das heißt das auch Abschöpfen mithilfe von Eimern, Gießkannen oder anderen Gefäßen.

Die Untere Wasserbehörde wird die Wasserstände fortlaufend beobachten und die Allgemeinverfügung aufheben, sobald die Situation es zulässt.

FF