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Grundsteuerwertbescheid 2022

Warum jetzt eine Erklärung zur Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuer ab 2025 für verfassungswidrig
erklärt. Die Grundsteuer muss deshalb ab 2025 auf Basis aktueller Informationen
zur Immobilie gezahlt werden. Für die neue Steuerberechnung benötigen
die Finanzämter wegen der vielen neu zu erfassenden Immobilien schon jetzt
aktuelle Angaben zur Immobilie.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Alle Eigentümer einer Immobilie müssen aktiv werden. Das betrifft Eigentümer von

  • unbebauten Grundstücken,
  • Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • Eigentumswohnungen (hier ist der Eigentümer selbst zuständig, nicht der WEG-Verwalter),
  • Teileigentum,
  • Mietwohngrundstücken,
  • Geschäftsgrundstücken,
  • gemischt genutzten Grundstücken,
  • sonstigen bebauten Grundstücken

sowie Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers. Ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist, ist dabei unerheblich.

Was muss der Eigentümer tun?

Jeder Eigentümer muss eine elektronische Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln, das für sein Grundstück zuständig ist („Lagefinanzamt“). Alle Bundesländer werden im Steuerportal MEIN ELSTER voraussichtlich in den nächsten Wochen bis spätestens Anfang Juli 2022 die entsprechenden Vordrucke rein elektronisch zur Verfügung stellen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Ab Juli 2022 bis zum 31.01.2023 ist die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes
abzugeben.

Wo finde ich Informationen zum Bodenrichtwert meines Grundstücks?

Im Grundsteuerportal der Finanzverwaltung NRW können sie einen Sachdatenauszug zur Grundsteuer abrufen. Hierin ist u. a. der Bodenrichtwert enthalten.

Wo gibt es Informationen der Finanzverwaltung?

Hier gelangen Sie zu einer (externen) Informationsseite der Finanzverwaltung NRW mit häufig gestellten Fragen und Antworten.

Für einfache Fälle gehts ohne ELSTER

Ein ab Juli 2022 freigeschaltetes Portal des Bundesministeriums für Finanzen ermöglicht für selbstnutzende Eigentümer in einfach gelagerten Fällen eine Übermittlung der Erklärung ohne ELSTER.

 

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