Steuerförderung energetische Sanierung

Neue Info des Bundesfinanzministeriums verfügbar
Das Bundesfinanzministerium hat eine Neufassung der "Gebrauchsanleitung" zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümer veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben vom 21.8.2025 ersetzt die Vorfassung vom 14. Januar 2024 und bringt u.a. Präzisierungen im Bereich der Berücksichtigungsfähigkeit von Umfeldmaßnahmen. Klargestellt wird auch, in welchen Fällen die Installation von Photovoltaik im Zusammenhang mit der Erneuerung von Heizungsanlagen steuerlich berücksichtigungsfähig ist. Grund: Seit 2022 sind PV-Anlagen einkommensteuerbefreit, damit aber auch grundsätzlich nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung regelt das BMF-Schreiben Ausnahmen hiervon.
Auch wichtig: Weiterhin verpflichtend ist die Verwendung der zum Jahr der Maßnahme passende Musterbescheinigung, die mit der Steuererklärung einzureichen ist. Das entsprechende Infoblatt wird aktualisiert.
FF