Städtisches Förderprogramm für energetische Sanierungen startete am 1. August

Pro Wohnung sind Zuschüsse bis zu 100.000 Euro möglich
Seit dem 1. August 2025 unterstützt die Stadt Bonn die Eigentümer privat vermieteter Wohngebäude mit Fördergeldern für energetische Sanierungen – und damit auch jene, die darin zur Miete wohnen.
Das Programm ist Teil des Bonner Klimaplans, mit dem die Stadt Bonn das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 verfolgt. Ein zentraler Hebel liegt dabei im Gebäudesektor: Rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen entstehen in diesem Bereich. Die Sanierungsrate ist zu gering.
Ein erheblicher Teil der Mietwohnungen in Bonn befindet sich im Eigentum privater Vermieterinnen und Vermieter. Diese stehen häufig vor organisatorischen und finanziellen Hürden, wenn energetische Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Wer zur Miete wohnt, kann selbst kaum aktiv werden, wird aber langfristig durch hohe Energiekosten und einem verbesserungswürdigen energetischen Standard belastet.
Gefördert werden energetische Sanierungen in vermieteten Wohngebäuden, deren energetischer Zustand derzeit der Energieeffizienzklasse F oder schlechter entspricht. Besonders Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse H sowie öffentlich geförderter Wohnraum werden zusätzlich unterstützt. Gefördert werden sowohl ganzheitliche Sanierungsvorhaben als auch Einzelmaßnahmen wie die Sanierung der Gebäudehülle und der Austausch ineffizienter Heizsysteme gegen klimafreundliche Technologien.
Förderhöhe und Bedingungen
Pro Gebäude sind Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro möglich. Gefördert werden maximal 60 Prozent der Investitionskosten. Die städtische Förderung ist dabei abhängig vom Einkommen der Eigentümer. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 120.000 Euro liegen. Mit Inanspruchnahme kommunaler Fördergelder verpflichten sie sich außerdem dazu, die Modernisierungsumlage von maximal acht Prozent nicht vollständig auszunutzen.
Beratung der BEA
Eine unabhängige und kostenfreie fachliche Beratung erhalten Interessierte bei der Bonner Energie Agentur (BEA), weitere Infos dazu unter www.bonner-energie-agentur.de. Förderanträge können ab dem 1. August 2025 online gestellt werden unter www.bonn.de/bestandssanierung.
Informationen zur Klimaförderung gibt es außerdem unter www.bonn.de/klimafoerderung.
Haus & Grund Beratung
Ob und wie Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, erfahren Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg wie immer in einer persönlichen Beratung in der Geschäftsstelle.
FF