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Stadtverwaltung schlägt einheitlichen Hebesatz für Grundsteuer B vor – Deutliche Erhöhung ist die Folge

Kämmerer Michael Fark
Stadtkämmerer Michael Fark © Haus & Grund/Meike Böschemeyer
Rat entscheidet am 5. Februar

In einer Beschlussvorlage für den Rat am 5. Februar 2026 schlägt die Stadtverwaltung die Einführung eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B (für alle Immobilien, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt sind) rückwirkend zum 1. Januar 2026 vor. Der Hebesatz soll sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohnimmobilien einheitlich 732 Prozent betragen.

Mit diesem Vorschlag reagiert die Stadtverwaltung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Anfang Dezember 2025, differenzierte Grundsteuer B-Hebesätze in den NRW-Großstädten wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen verstießen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Die entsprechenden Hebesatzsatzungen der Städte wurden zum Teil für nichtig erklärt, die darauf basierenden Grundsteuerbescheide für rechtswidrig.

Wenngleich die Gerichtsurteile noch nicht rechtkräftig sind, sieht die Verwaltung ein nochmals erhöhtes finanzielles Risiko für die Stadt, wenn die vom Rat im Dezember 2024 beschlossenen differenzierten Hebesätze (für Wohngrundstücke gilt ein Hebesatz von 657 Punkten, für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten) beibehalten würden. Daher soll der Rat einen einheitlichen Hebesatz rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschließen.

Bereits 2024 hatte die Stadtverwaltung mit Blick auf die Grundsteuerreform in Deutschland, die zum 1. Januar 2025 in Kraft trat, einen einheitlichen Hebesatz von 732 vom Hundert für die Grundsteuer B vorgeschlagen. An der Höhe hält sie fest, da sich das Messbetragsvolumen – die für die Stadt bindenden Messbeträge für alle Grundstücke in Bonn werden von den Bonner Finanzämter übermittelt – mit 13,9 Millionen Euro kaum verändert hat. Das Grundsteuermessbetragsvolumen multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz ergibt das Gesamtaufkommen bei der Grundsteuer B für die Stadt Bonn.

Somit geht die Stadtverwaltung von Steuereinnahmen von etwas mehr als 101 Millionen Euro im Jahr 2026 aus.

FF