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Stadtverwaltung erarbeitet Leitlinien für den „Bau-Turbo“

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Logo für den Bau-Turbo | ©Bundesbauministerium
Angesichts des weiterhin hohen Wohnraumbedarfs in Bonn bereitet die Stadtverwaltung die Anwendung der neuen bundesrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bau-Turbo“) vor. Darüber informierte die Stadtverwaltung in einer Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Rates am 5. Februar 2026.  Die Federführung für die Vorlage liegt beim Stadtplanungsamt.

Die Neuregelung eröffnet den Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben schneller und flexibler zu genehmigen. Für Bonn ist dies von besonderer Bedeutung: Die Stadt zählt zu den dynamischsten Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen. Bis 2050 wird ein Bevölkerungswachstum von rund vier Prozent erwartet. Nach aktuellen Prognosen besteht ein jährlicher Bedarf von etwa 1.600 neuen Wohneinheiten.

In den vergangenen Jahren konnte Bonn bereits deutliche Fortschritte erzielen. Im Wohnungsbau konnten in den Jahren 2021 bis 2023 dreistellige Zuwächse erzielt werden, im Jahr 2024 wurden 1.244 neue Wohneinheiten geschaffen. Mit dem „Bau-Turbo“ soll dieser positive Trend weiter unterstützt werden. Die neuen Regelungen erleichtern unter anderem Gebäudeaufstockungen, An- und Neubauten sowie Projekte auf größeren Flächen, im Außenbereich oder in Gewerbegebieten.

Die Stadt Bonn plant, den „Bau-Turbo“ aktiv anzuwenden. Derzeit erarbeitet die Verwaltung hierzu eigene Leitlinien, die eine einheitliche, transparente und rechtssichere Anwendung gewährleisten sollen. Dabei fließen auch Erfahrungen anderer Kommunen sowie Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände ein. Vorgesehen ist unter anderem, bewährte Instrumente wie städtebauliche Verträge, Qualitätsanforderungen und Bauverpflichtungen zu nutzen, um städtebauliche Qualität zu sichern und spekulative Vorhaben zu vermeiden.

Ein besonderer Fokus der Bonner Leitlinien liegt auf dem Umgang mit Vorhaben im Außenbereich und in Gewerbegebieten, der Einbindung in die bestehende Bauleitplanung sowie klaren Prozessabläufen für politische und verwaltungsinterne Entscheidungen. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten wurden bereits im Rahmen der Bonner Wohnungsbaukonferenz mit Akteurinnen und Akteuren des Wohnungsmarktes diskutiert und überwiegend positiv bewertet.

Die Verwaltung beabsichtigt, dem Stadtrat bis Ende des ersten Quartals 2026 eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. Bis zur endgültigen Entscheidung werden Anfragen und Anträge zum „Bau-Turbo“ bereits geprüft, jedoch noch nicht abschließend bearbeitet. Ziel ist es, nach dem Ratsbeschluss zügig mit einer verbindlichen Anwendung der neuen Regelungen zu starten und so zusätzliche Impulse für den Wohnungsbau in Bonn zu setzen.

Über den „Bau-Turbo“

Ziel der gesetzlichen Änderungen im Baugesetzbuch ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und auf zeitaufwändige Bebauungsplanverfahren zu verzichten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die neuen Vorschriften ermöglichen es den Gemeinden, in begründeten Fällen von bestehenden Festsetzungen oder der prägenden Umgebung abzuweichen, solange Belange von Nachbarschaft und Umwelt gewahrt bleiben. Voraussetzung ist jeweils die ausdrückliche Zustimmung der Kommune, die erstmals gesetzlich verankert wurde. Das entsprechende Gesetz wurde im Oktober 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist seit dem 29. Oktober 2025 in Kraft.

FF