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Spekulationsteuer auf Immobilien vorerst vom Tisch

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Bundesrat
Bundesrat in Berlin | (c) LoboStudioHamburg from Pixabay
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag, 16. Oktober 2026, einen Vorstoß zur Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist für private Immobilienverkäufe abgelehnt. Mehrere Bundesrats-Fachausschüsse hatten eine Abschaffung dieser Regelung gefordert.

Es bleibt daher dabei: Gewinne aus dem Verkauf vermieteter Immobilien im Privatvermögen sind nach einer Haltedauer von zehn Jahren weiterhin steuerfrei. Auch die Ausnahmen bei ausreichend langer Selbstnutzung vor dem Verkauf bleiben wie bisher erhalten.

Haus & Grund Deutschland hatte im Vorfeld der Sitzung die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates kritisiert, die Zehnjahresfrist für private Immobilienverkäufe abzuschaffen. Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien wären sonst künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig geworden. „Aus einer Steuer auf Spekulationsgeschäfte soll eine Ewigkeitssteuer auf Immobilien werden. Wer ein Mietshaus 20, 30 oder 40 Jahre hält, hat nicht spekuliert. Private Eigentümer nach Jahrzehnten beim Verkauf zur Kasse zu bitten, ist völlig inakzeptabel“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

MG