Singvögel im privaten Kleingarten schützen

Radikale Gehölzschnitte ab 1. März verboten
Gartenfreunde aufgepasst: Das Bundesnaturschutzgesetz sieht zum Schutz von Vögeln und Kleintieren ein Verbot von radikalen Gehölzschnitten vom 1. März bis zum 30. September vor. Davon sind auch Hausgärten betroffen.
Das bedeutet: Ab 1. März 2025 dürfen Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder bis auf wenige Triebe zurückgeschnitten werden.
Damit soll das Blühangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sichergestellt und diejenigen Vogelarten geschützt werden, die in Hecken und Gebüschen nisten. Viele dieser natürlichen Brutstätten sind in den vergangenen Jahren durch veränderte Anbaumethoden in der Landwirtschaft verloren gegangen. Umso wichtiger ist es daher, die noch verbliebenen Nistplätze in privaten Gärten zu erhalten, zumal dort auch andere Kleintiere idealen Unterschlupf finden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.
Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen auch im Frühjahr und Sommer erlaubt sind.
Wenn das Schnittgut nicht im Garten verbleiben soll, um zum Beispiel Tieren Rückzugsraum zu bieten, sollte es möglichst umgehend entfernt werden.
MG