Online-Melder für Mietüberhöhung und -wucher? Pure Steuerverschwendung!


Die Stadt Bonn plant, einen Online-Melder für Mietüberhöhung und -wucher einzuführen. Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg wurde vom Bonner General-Anzeiger gefragt, was das den Mietern ganz konkret nützt. Vorsitzender Dirk Vianden und Hauptgeschäftsführer Gelderblom antworteten:
Auch wir fragen uns, was ein Online-Melder für Mietüberhöhung den Mietern konkret nutzt. Erst einmal hat das nach unserem Empfinden etwas von einem Aufruf zur Denunziation, die Stadt will also Mieter ermuntern, ihre Vermieter anzuschwärzen. Schon das ist fragwürdig.
Die Aktion ist jedoch erkennbar reiner Populismus und soll damit nicht den Mietern, sondern den Politikern nutzen, die kurz vor der Wahl ihr Bemühen um Wählerstimmen verstärken. Markus Gelderblom hat als Rechtsanwalt in seiner fast 25jährigen Berufstätigkeit keinen einzigen Fall von Mietwucher auf dem Tisch gehabt. Allein der Begriff "Mietwucher" ist eine üble Kampfvokabel aus dem linken politischen Spektrum, denn er impliziert nicht weniger als eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB). Wucher als Straftatbestand bedeutet, dass der Vermieter eine Miete verlangt, die 50 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und (kumulativ!) die wirtschaftliche Unerfahrenheit oder eine Notlage des Mieters ausnutzt. Eine solche Tat wäre mit einer Geldstrafe oder Gefängnis zu bestrafen. Dafür gibt es bereits allerdings eine Behörde: Sie nennt sich Staatsanwaltschaft und ist seit jeher von jedem Bürger und damit auch von jedem Mieter ansprechbar. Der Stadt Bonn sollte die Existenz dieser wichtigen staatlichen Behörde nicht verborgen geblieben sein. Städtische Verwaltungsmitarbeiter, die dieselbe Arbeit erledigen sollen, sind ein schlimmer Fall von Steuerverschwendung.
Unsere Vereinsmitglieder stellen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ihren Mietern ca. 25.000 Wohnungen zur Verfügung. Dass die Stadt meint, einen Online-Melder installieren zu müssen, unterstellt der wichtigsten Vermietergruppe - den privaten Vermieterinnen und Vermieterin - Straftaten in namhafter Zahl, die es zu melden gilt. Denn nur dann machte ein Online-Melder doch Sinn, denn für Einzelfälle - die man nie ausschließen kann - braucht man kein solches Instrument. Die Unterstellung ist unverschämt und entzieht der dringend notwendigen Kooperation zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen der anstehenden energetischen Ertüchtigung der Immobilien die Grundlage. Wer den privaten Vermieterinnen und Vermietern solche Unterstellungen macht, gefährdet die Bereitschaft vieler, weiterhin ihre Immobilien zu vermieten. Schon jetzt hören wir oft, dass man die Immobilie lieber verkaufen wolle. An wen geht die Immobilie dann sehr oft? An Investoren und große Vermietungsgesellschaften, die sich als renditeorientierte Unternehmen um ihre Mieter nicht weiter scheren. Uns ist völlig schleierhaft, wie man bei der Stadt Bonn auf solche Ideen kommen kann, statt den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern, der wichtigsten Vermietergruppe, den roten Teppich auszurollen.
Auf Wucher wurden unsere Rechtsberater noch nie angesprochen.
Eine Nummer kleiner wäre der Vorwurf einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße zu ahnden wäre. Voraussetzung ist eine Miete, die 20 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und zusätzlich muss der Vermieter eine Mangellage am Wohnungsmarkt ausnutzen. Die Stadt Frankfurt versucht derzeit, dieses schon alte Instrument zu reanimieren - mit geringem Erfolg. Sucht man nach Urteilen, finden sich Entscheidungen aus den 1990er Jahren, danach so gut wie nicht mehr. Erst jetzt gibt es wieder Entscheidungen dazu - aus Frankfurt, wie wir von den dortigen Kollegen hören -, wenn sich Vermieter gegen angedrohte oder verhängte Bußgelder mit Erfolg wehren. Die Bonner Stadtspitze sollte sich bei ihren Frankfurter Kollegen einmal informieren, warum dieses Instrument auch heute wenig geeignet ist.
Schließlich bleibt die Mietpreisbremse, gerade erst völlig ohne Not um 5 Jahre verlängert. Abgesehen davon, dass eine Vielzahl von Untersuchungen zeigt, dass die Mietpreisbremse nicht weiterhilft, hatten wir bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg im Jahr 2025 gerade mal in einem Prozent (!) aller Beratungsfälle das Thema Mietpreisbremse zu erörtern; das ist exakt die Quote auch von 2024.
Wird ein Mitglied mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse - zu Wucher oder § 5 WiStrG haben wir bisher keine Fälle gehabt - konfrontiert, untersuchen wir zunächst, ob an dem Vorwurf überhaupt etwas dran ist. Im vergangenen Jahr kann sich Gelderblom lediglich an einen einzigen Fall in seiner Beratung erinnern, wo eine Rückzahlung überhöhter Miete im Raum stand und dies auch nur, weil der Vermieter zwar einen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmetatbestand für sich reklamieren konnte, diesen aber bei Vertragsabschluss vergessen hatte anzugeben. Bei den meisten Beratungsfällen geht es im Vorfeld einer Wiedervermietung einer Bestandswohnung vielmehr um die Frage, wie hoch die Miete sein darf. Hier beraten wir natürlich unsere Mitglieder, die erkennbar bemüht sind, sich an die geltenden Vorschriften zu halten.
Vielleicht sollte die Stadt sich auch einmal vor Augen führen, dass nach den Ergebnissen der aktuellen Vermieterbefragung bei 31,8 % der Vermieter die Mieteinnahmen gerade die laufenden Kosten decken und 13,0 % berichten sogar von einem Defizit, bei dem die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Das passt nicht mit einer flächendeckenden Mietpreisüberhöhung, der es das Handwerk zu legen gälte, zusammen.
Der Online-Melder ist damit nichts anderes als eine grobe Verschwendung ohnehin knapper Steuergelder.
MG