Noch immer keine Entscheidung über Grundsteuerhebesätze
Ratlos: Stadt in der Klemme
Wann hat es das schon gegeben. Noch immer nicht konnte sich der Bonner Stadtrat zu einer Entscheidung über die Grundsteuerhebesätze durchringen. Die Rechtsunsicherheit ist zu groß, das finanzielle Risiko von Rückzahlungen in Millionenhöhe ebenfalls.
In der März-Sitzung hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 732 v.H., für die Grundsteuer A (Land/Forstwirtschaft) von 543 v.H. und für die Gewerbesteuer von 537 v.H. festzusetzen. Der Rat lehnte den Vorschlag ab. Einen eigenen, besseren hatte er aber auch nicht.
Auslöser dieser Situation war, wie Haus & Grund berichtete, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Gericht hält unterschiedliche Hebesätze zwischen Wohn- und Nichtwohn-Grundstücken für verfassungswidrig. Dabei spielt der Umfang der Differenz keine Rolle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es liegt nun dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster vor. Wann das OVG entscheidet ist offen.
Die Folge, so formuliert es die Verwaltung in einer Stellungnahme für den Stadtrat: „Auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gibt es in NRW aktuell faktisch keine rechtlich zulässige Möglichkeit, eine Hebesatzdifferenzierung umzusetzen.“ Die Folgen sind nicht nur in Bonn spürbar. Viele Städte in NRW stehen vor den gleichen juristischen Problemen. Auch der Städtetag NRW empfiehlt, zu einheitlichen Hebesätzen zurückzukehren.
Wann Bonn für 2026 eine rechtsgültige Realsteuersatzung erhält, ist also offen. Die Anfang des Jahres für Ende März/Anfang April erwarteten Grundsteuerbescheide werden bei dieser Sachlage wohl nicht verschickt.
FF