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Nach der Brandkatastrophe im Tannenbusch

Markus Gelderblom
Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom | © H&G/Meike Böschemeyer
Gasflaschen können gefährlich werden

Der Großbrand im Tannenbusch, bei dem am Sonntag acht Familien ihre Wohnungen verloren und drei Menschen verletzt wurden, wurde vermutlich durch den unsachgemäßen Gebrauch einer Gasflasche mit ausgelöst.

Zur Lagerung von Gasflaschen im Allgemeinen nahm Haus & Grund Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom auf Anfrage des Bonner General-Anzeigers Stellung. Sein Tenor: Bei richtigem Gebrauch sind Gasflaschen sicher, bei falschem können sie aber zur erheblichen Gefahr werden.

Was Markus Gelderblom erklärte:

"Gasflaschen für einen Grill, einen Heizpilz oder für den nächsten Campingurlaub sind bei richtigem Umgang sicher, werden aber bei falscher Lagerung schnell zur Gefahr für das ganze Haus. Flüssiggas ist schwerer als Luft, sammelt sich infolgedessen am Boden und kann sich schon in geringer Konzentration entzünden. Wir empfehlen unseren Haus & Grund-Mitgliedern daher, die Regeln zu beachten und ihre Mieter aktiv darauf hinzuweisen."

Die wichtigsten Regeln im Überblick: 

  • Nie im Keller oder unter Erdgleiche: Gasflaschen gehören nicht in Keller, Tiefgaragen oder Räume mit Schächten. Austretendes Gas kann dort nicht abziehen und ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 
  • Nie in Treppenhaus, Fluren oder Durchgängen: Flucht- und Rettungswege müssen grundsätzlich frei von Brandlasten bleiben. Das gilt im Übrigen auch für Kinderwagen-Ecken, Schuhregale oder Altpapier. 
  • In der Wohnung nur sehr begrenzt: Höchstens zwei kleine Flaschen pro Wohnung, auch leere zählen mit, und nur eine pro Raum. In Schlafräumen sind sie natürlich absolut tabu. 
  • Die Garage ist kein Gaslager: Gasflaschen gehören nicht in die Garage. In privaten Kleingaragen sind nur geringe Kraftstoffmengen in dicht verschlossenen, bruchsicheren Kanistern erlaubt (bis zu 20 Liter Benzin). 
  • Draußen ist besser, aber nicht überall: Auf Balkon oder Terrasse ist die Lagerung gut belüftet. Die Flasche sollte aufrecht und gegen Umfallen gesichert stehen, das Ventil geschlossen und mit Schutzkappe versehen sein. Sie muss vor Sonne und Hitze geschützt und weit weg von Kellerabgängen, Lichtschächten, Abläufen, Grill und anderen Zündquellen stehen. 
  • Nur so viel wie nötig: Wer keine Reserveflasche braucht, sollte auch keine lagern. Leere Flaschen sollten zeitnah zurückgegeben werden. 

Empfehlung: Klare Regelungen gehören in die Hausordnung

"Es bietet sich an, als Vermieter diese Punkte in einer Hausordnung klar zu regeln und sie den Mietern bei Gelegenheit in Erinnerung zu rufen, etwa vor der Grillsaison. Wenn Verstöße feststellt werden, sollte der Vermieter sie ansprechen und notfalls auch abmahnen, denn ein Brand trifft nie nur einen Haushalt, sondern alle Bewohner des Hauses", so Gelderblom. "Ebenso wichtig sind funktionierende Rauchwarnmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen. Sie sind in NRW ohnehin in allen Wohnungen Pflicht." 

FF