Mietrecht: der Entwurf kommt
Wie stark sind private Vermieter berücksichtigt?
In Kürze wird der Entwurf für ein Mietrechtsänderungsgesetz veröffentlicht. Dieser umfasst die Themen aus dem Koalitionsvertrag, die nicht in der Experten-Gruppe behandelt werden. Dies sind die Einschränkung von befristeten Verträgen, eine Pflicht zur Ausweisung eines Möblierungszuschlages bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum, eine Deckelung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 Prozent sowie die Ausweitung der Schonfrist.
Über diese und andere Themen hat sich Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke mit Bundesjustizministerin Dr. Stephanie Hubig ausgetauscht. Die Ministerin machte deutlich, dass Sie die Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen werde. Für die Anliegen der privaten Vermieter gerade mit Blick auf die Ausweitung der Schonfrist zeigte sie Verständnis. Es wird allerdings Aufgabe von Haus & Grund sein, diese Anliegen im parlamentarischen Verfahren einzubringen, da diese von Seiten des BMJV nicht im Entwurf berücksichtigt wurden.
FF