Mietpreisbremse wird erstmal nicht auf neue Gebäude ausgeweitet

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nimmt von ihrem Vorhaben, neuere Gebäude in die Mietpreisbremse einzubeziehen, erst einmal Abstand. Der Gesetzentwurf wurde am 28.5.2025 im Bundeskabinett verabschiedet.
Der "Rheinischen Post" sagte Hubig: "Der Entwurf belässt die Stichtagsregelung für Neubauten bei 2014." Zunächst war vorgesehen, auch Gebäude einzubeziehen, die zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden, was bei Haus & Grund und in der Immobilienwirtschaft für heftige Kritik gesorgt hatte. Auch im Koalitionsvertrag mit der Union war eine solche Ausweitung nicht vorgesehen.

Haus & Grund Deutschland: Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein Fehler. Dadurch werden wirksame Lösungen für Menschen, die eine neue Wohnung suchen, auf die lange Bank geschoben. Das ist die Lehre der vergangenen zehn Jahre.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung der Bundesregierung.
Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müsse man erst einmal eine neue Wohnung finden. In den angespannten Wohnungsmärkten sei jedoch genau dies das Problem. „Bisher hat die Politik in Bund, Ländern und Kommunen viel zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werden kann. Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer. Von all dem ist bisher wenig zu sehen“, betonte Warnecke.
Der Verband kritisiert zudem, dass die Mietpreisbremse nicht zielgenau wirke. „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger. Und den Aufwand zur Umsetzung der Mietpreisbremse hat ein vermietender Bürger ebenso wie ein Immobilienkonzern“, verdeutlichte der Verbandschef. Deshalb sei das Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere, viel gerechter und eine rechtliche Sonderstellung von vermietenden Bürgern notwendig.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelte oder daran orientierte Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen. In der Regel geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.
FF