Kommunalwahlen: Wahlbüros seit 11. August geöffnet

Die Vorbereitungen zu den Kommunalwahlen, die am Sonntag, 14. September 2025, stattfinden, laufen auf Hochtouren. Seit dem 11. August haben die Bezirkswahlbüros geöffnet. Ab dann kann dort bereits Briefwahl beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden unmittelbar vor Ort ausgestellt und wer möchte, kann sie direkt ausfüllen und in die Urne einwerfen.
Die Wahlbüros befinden sich
- in der Eingangshalle des Stadthauses, Berliner Platz 2,
- im Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3, Zimmer 112 und 115 im Erdgeschoss
- im Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, Stolper Stube, Etage 1 und
- im Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1, Zimmer 1 im Erdgeschoss
Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie am letzten Freitag vor der Wahl, 12. September 2025, bis 15 Uhr geöffnet. Ein Termin ist nicht notwendig. Das Wahlamt bittet darum, nach Möglichkeit das Wahlbüro im heimischen Stadtbezirk aufzusuchen, grundsätzlich stehen die vier Wahlbüros aber allen Wahlberechtigten offen.
Wahlbenachrichtigungen werden bis 24. August zugestellt
Bis spätestens 24. August werden die Wahlbenachrichtigungen postalisch zugestellt. Damit informiert das Wahlamt die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen wurden und wahlberechtigt sind. Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine mögliche Stichwahl am 28. September.
Wer bis zum 24. August noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 25. August, bis Freitag, 29. August, das Wählerverzeichnis in einem der vier Wahlbüros in den Stadtbezirken einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Briefwahl beantragen: per Post, im Wahlbüro oder online
Alle, die bereits vor dem 14. September wählen möchten, können Briefwahlunterlagen anfordern. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Dieser kann ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden. Außerdem ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem die Beantragung bis 10. September 2025 auch online möglich ist. Bereits vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung ist ein formloser Briefwahlantrag per E-Mail an briefwahl@bonn.de möglich. Eine weitere Alternative ist die „Briefwahl vor Ort“ in den Wahlbüros.
OB-Stichwahl: Wer möchte, kann die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl direkt mit beantragen, bei Bedarf auch mit unterschiedlichen Adressen. Die Briefwahl für die Stichwahl kann aber auch nachträglich noch beantragt werden, zum Beispiel per E-Mail, im Wahlbüro oder online.
Informationen im Internet und Kontakt
Informationen rund um die Wahl gibt es unter www.bonn.de/wahlen. Bei Fragen ist das Team des Wahlamtes der Stadt telefonisch unter 0228 – 77 22 55 und per E-Mail an wahlen@bonn.de erreichbar.
FF