Koalition verschärft Sanktionen im Bürgergeld
Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende geeinigt. Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte stärker zur Mitwirkung und Aufnahme von Arbeit zu verpflichten. Künftig sollen Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse konsequenter sanktioniert werden. Wer wiederholt Termine im Jobcenter versäumt oder zumutbare Arbeitsangebote ablehnt, muss mit Leistungskürzungen bis hin zur vollständigen Streichung der Geldleistungen rechnen.
- Neu ist eine für Vermieter wichtige Regelung: Bei einer vollständigen Streichung der Geldleistungen sollen die Kosten der Unterkunft direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen werden. Damit sollten Mietausfälle infolge von Sanktionen vermieden werden.
Diese Regelung greift eine Forderung von Haus & Grund auf, wonach wohnungsbezogene Sozialleistungen möglichst direkt an den Vermieter geleistet werden sollten.
Kurzeinschätzung von Haus & Grund: Die geplanten Neuregelungen führen zu einem strikteren Sanktionssystem im Bürgergeld. Positiv hervorzuheben ist, dass die Direktzahlung der Unterkunftskosten im Sanktionsfall betroffene Mieter vor Wohnungsverlust schützt und Vermieterinteressen berücksichtigt, indem Zahlungsausfälle vermieden werden. Entscheidend wird sein, dass die Direktzahlung unbürokratisch umgesetzt wird.
MG