Koalition schafft "Heizungsgesetz" ab
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am 24. Februar 2026 auf die Abschaffung des "Heizungsgesetzes" (gemeint ist die jüngste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes) geeinigt und Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt.
Die wichtigsten Regelungen für Eigentümer im Überblick:
1. Das bisherige Heizungsgesetz wird abgeschafft
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Die §§ 71–71p GEG sowie § 72 GEG werden gestrichen
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Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt.
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Es gibt keine generellen Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten mehr.
Bedeutung: Mehr Entscheidungsfreiheit und weniger starre Vorgaben.
2. Keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen
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Das neue Gesetz enthält keine Verpflichtung zum Austausch bestehender funktionsfähiger Heizungen.
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Die Regel, dass Heizkessel längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
Bedeutung: Bestehende Anlagen (auch Standardheizungen) dürfen weiter betrieben werden.
3. Freie Wahl beim Heizungstausch
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Beim Austausch besteht freie Wahl der Heizungsart (Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse-, Gas- oder Ölheizung).
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Die Beratungspflicht beim Einbau einer neuen Heizung entfällt.
Das Gesetz wird technologieoffen ausgestaltet und schafft Offenheit für Innovationen.
4. „Bio-Treppe“ für neue Gas- und Ölheizungen
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Wer sich künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 1.1.2029 mindestens 10 % klimafreundlicher Brennstoff nutzen.
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Weitere Anhebung des Anteils erfolgt in drei Schritten bis 2040.
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Für den Bio-Anteil fällt kein CO₂-Preis an.
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Für Brennstoffanbieter gilt ab 2028 eine Grüngas-/Grünölquote, die auf die "Bio-Treppe" angerechnet wird.
Bedeutung: Fossile Heizungen bleiben zulässig, werden aber schrittweise „grüner“.
5. Schutz der Mieter
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Es soll eine Regelung gegen überhöhte Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungen geben.
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Anpassung des Kostenneutralitätsgebots (§ 556c BGB) bei Fernwärme.
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Die mietrechtlichen Änderungen der letzten Novelle des GEG im BGB werden (bisher) nicht berücksichtigt.
Bedeutung: Wirtschaftlichkeit bleibt ein zentraler Maßstab.
6. Förderung bleibt bestehen
- Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert.
7. Fernwärme wird gestärkt
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Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze.
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Novellierung der AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung.
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Einrichtung einer verpflichtenden Preistransparenzplattform.
8. Vereinfachte kommunale Wärmeplanung
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Deutlich vereinfachtes Verfahren für Kommunen unter 15.000 Einwohnern.
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Entkopplung vom Heizungsrecht.
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Reduzierung des Aufwands auf 20 % der bisherigen Anforderungen.
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Vereinfachungen bei der Datenverarbeitung (z.B. keine EFH-Verbrauchsdaten).
9. Klimaziele und Evaluierung
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Die Ziele des Klimaschutzgesetzes bleiben bestehen.
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Evaluierung 2030 mit möglicher Nachsteuerung.
10. Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
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1:1-Umsetzung mit Nutzung nationaler Spielräume.
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Keine gebäudeindividuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude im Bestand.
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Ab 2030: Nullemissionsstandard für Neubauten.
Ausblick:
Die Eckpunkte dienen nun dem Bundeswirtschafts- (BMWE) und Bundesbauministerium (BMWSB) als Basis für die Erstellung des Gesetzentwurfes. Dieser soll bis Ostern vom Bundeskabinett beschlossen werden und noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Also noch bevor in großen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen nach dem bestehenden GEG wirksam wird.
Kurzfazit von Haus & Grund:
Der Beschluss, das bisherigen Heizungsgesetz abzuschaffen und durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abzulösen, korrigiert zentrale Fehlanreize der letzten Reform des GEG und eröffnet Spielräume für private Eigentümer bei der Wahl ihrer zukünftigen Heizung. Dass private Eigentümer sich ihrer Verantwortung für mehr Klimaschutz bewusst sind und es dafür keines Zwangs bedarf, zeigen nicht zuletzt die gestiegenen Absatzzahlen bei den Wärmepumpen gegenüber den Gasheizungen im vergangenen Jahr. Das neue GMG stärkt die Investitionssicherheit für private Eigentümer. Gleichzeitig verschiebt sich die Regulierung von der Eigentümer- auf die Seite der Anbieter von Brennstoffen. Diese müssen zukünftig eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote einhalten. Entscheidend wird sein, ob diese Instrumente wirtschaftlich tragfähig bleiben. Hier besteht die Gefahr künftig steigender Brennstoffkosten. Haus & Grund wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit für private Eigentümer gewahrt bleiben.