Keine Klarheit bei der Grundsteuer
Entscheidung vom Rat vertagt
Die Höhe der Grundsteuer für Bonn ist auch nach der Februar-Ratssitzung offen. Der Stadtrat traf keine Entscheidung über die Verwaltungsvorlage. Er vertagte das Thema, zunächst einmal auf den 12. März.
Wie Haus & Grund bereits berichtete, hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, die Grundsteuer B für 2026 um etwa elf Prozent zu erhöhen, von 657 v.H auf 732 v.H.
Bis dahin gab der Stadtrat der Verwaltung Hausaufgaben mit auf den Weg. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, auf das sich die Stadtverwaltung bei ihrem Erhöhungsvorschlag bezog, soll einer „rechtlich belastbaren Bewertung“ unterzogen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. März 2017 berücksichtigt werden.
Außerdem will der Stadtrat wissen, wie andere Kommunen nach dem Urteil mit gesplitteten Steuerhebesätzen umgehen, ob die im Gelsenkirchener Verfahren betroffenen Kommunen Rechtsmittel eingelegt hätten und – für den Fall, dass bis zum Bundesverwaltungsgericht weiter prozessiert werden sollte - , die fiskalischen Risiken bei weiterhin differenzierten Hebesätzen eingeschätzt werden. Letztere fordert von der Kämmerei ein stochern im Nebel.
Bei Bekanntwerden des Steuererhöhungsvorschlages hatte Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg – wie berichtet – die Pläne öffentlich kritisiert.
FF