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Ist die „Freiheit im Heizungskeller“ verfassungswidrig?

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Katharina Reiche
Katharina Reiche will „Freiheit im Heizungskeller“ | ©Bundesregierung/Steffen Kugler
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages sät Zweifel - Ministerin Reiche setzt auf Eigenverantwortung der Haus- und Grund-Eigentümer

Am Entwurf des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes gibt es nicht nur parteipolitische Kritik. Nun hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages – so berichtet es Tagesschau-Internet am 18. Juni 2026 – Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gesät. Nach seiner Auffassung könne das Gesetz gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Dienst bezieht sich dabei vor allem auf das Klimaurteil, das 2021 vom Bundesverfassungsgericht gefällt worden ist. Karlsruhe hatte damals das mangelnde Tempo der Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland kritisiert. Wenn zu wenig für den Klimaschutz getan werde, könnte das künftige Generationen in ihrer Freiheit zu sehr einschränken. Diesen Gedanken greift der Wissenschaftliche Dienst auf, das Gesetz könne, so heißt es wörtlich, „Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschieben.

Der Entwurf wurde unter Federführung des Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Nach Vorlage wurde von Unionsgranden die Technologieoffenheit bei der Wahl neuer Heizsysteme unisono als „Freiheit im Heizungskeller“ begrüßt. Jedoch nicht von allen. Wie die Tagesschau weiter vermeldet, habe der Chef der Klimaunion in der CDU, Thomas Heilmann, Ministerin Katharina Reiche bereits vor Wochen darauf hingewiesen, dass der Entwurf ihres Hauses dringend verbesserungsbedürftig sei.

Das Wirtschaftsministerium zeigt sich unbeirrt. Die Bundesregierung habe die Verfassungskonformität des Gesetzentwurfes geprüft. Weder Europa- noch Verfassungsrecht geben bindende Instrumente vor, mit denen man Klimaziele erreichen kann. Sprich: Jedes Land ist frei in der Wahl ihrer Mittel. Die Bundesregierung setze auf „mehrere Instrumente“. Und die sollen im Gebäudemodernisierungsgesetz genutzt werden.

Vor gut einer Woche fand eine erste, teils turbulente Bundestagsdebatte zum Entwurf statt. Die Ministerin verteidigte ihre Position und pocht auf die Eigenverantwortung der Haus- und Wohnungseigentümer, statt ihnen Vorgaben zu machen. In der letzten Juni-Woche wird sich das Parlament erneut dem Entwurf widmen. Sodann folgt eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss.

FF