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Heizungstausch-Förderung

KfW gibt weitere Termine für Antragsstart bekannt

Die KfW hat weitere Termine für den Antragsstart bei der Heizungstausch-Förderung bekannt gegeben. Für Eigentümer von Wohnimmobilien, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten erfolgt der Start die Antragstellung gestaffelt:

  • Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von bestehenden und selbstbewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
  • Voraussichtlich ab Mai 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Voraussichtlich ab August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Heizungstausch-Förderung finden Sie hier: https://hausund.co/heizungstausch

 

MG