Heizungsförderung: Zuschuss für Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung
Um die Zukunft des sogenannten Heizungsgesetzes wird derzeit in der Koalition gerungen. Die Förderbedingungen bleiben vorerst unverändert – und sollen grundsätzlich auch erhalten bleiben.
Was bedeutet das für die Heizungsförderung? Anna Katharina Fricke, Kommunikationsreferentin von H&G Deutschland, beschreibt die Situation.
Union und SPD wollen „die Sanierungs- und Heizungsförderung (...) fortsetzen“, so die einhellige Meinung. Inwieweit sich die Förderbedingungen im Detail ändern, ist derzeit noch ungewiss.
Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Mit dem Zuschuss Nr. 458 fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Höhe der förderfähigen Kosten ab.
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Hinzukommen können verschiedene Boni wie der Klimageschwindigkeitsbonus. Diesen können Eigentümer für ihre selbst genutzte Wohneinheit erhalten, wenn sie ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder ihre mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Einen Einkommensbonus erhalten Eigentümer für ihre selbst genutzte Wohneinheit, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Im Idealfall ist eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich.
Ergänzungskredit: Ist eine Zuschusszusage erfolgt, kann zusätzlich ein Ergänzungskredit (Nr. 358, 359) von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zu zinsgünstigen Konditionen beantragt werden.
FF