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Haushaltsbefragung zum sozialen Erhaltungsrecht

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Grobscreening zum sozialen Erhaltungsrecht Bad Godesberg
Grobscreening zum sozial Erhaltungsrecht, Bad Godesberg | (c) Stadt Bonn
Haushalte der Nordstadt und Bad Godesbergs werden bis zum 30. März 2026 um Mitwirkung gebeten. Info-Veranstaltung am 17. März 2026.

Die Bundesstadt Bonn prüft derzeit mit einer vertiefenden Untersuchung in der Nordstadt und in Bad Godesberg, ob der Erlass einer so genannten Milieuschutzsatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuchmöglich ist. Eine solche Satzung soll der Verdrängung der Bevölkerung entgegenwirken und negative städtebauliche Entwicklungen vermeiden, die zum Bespiel durch aufwendige Modernisierung an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden.

Teilnahme freiwillig, Auswertung anonym

Anfang März erhielten rund 6.000 Haushalte in den Gebieten Nordstadt und Bad Godesberg ein persönliches Anschreiben mit einem Fragebogen. Ziel der Befragung ist es, belastbare Informationen zur Wohn- und Lebenssituation der dort lebenden Menschen zu gewinnen. Die angeschriebenen Personen können die Fragebögen bis einschließlich 30. März 2026 ausfüllen und kostenfrei zurücksenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen online in deutscher und englischer Sprache zu beantworten.

Teilnahme freiwillig

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und alle erhobenen Angaben werden vollständig anonym ausgewertet. Die Untersuchung wird von der Landesweiten Planungsgesellschaft (LPG) mbH im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesstadt Bonn durchgeführt.

Informationsveranstaltung am 17. März im Stadthaus

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 17. März, um 18:30 Uhr in der ehemaligen Kantine des Stadthauses, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, eingeladen. Dort informieren die Bundesstadt Bonn sowie das beauftragte Planungsbüro LPG mbH über die Haushaltsbefragung und das soziale Erhaltungsrecht. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen zu erhalten.

Mithilfe des städtebaulichen Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung sollen in Erhaltungsgebieten, die vom Rat zu beschließen sind, Veränderungen im Wohnungsbestand sozialverträglich reguliert werden. Ausführliche Informationen rund um das Thema sowie die vorläufige Abgrenzung der Eignungsgebiete, in denen Haushaltsbefragungen durchgeführt werden, sind auf der städtischen Internetseite veröffentlicht:

Adresse: https://www.bonn.de/soziale-erhaltungssatzung.

Kontakt: Bundesstadt Bonn, Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, 61-11, Sektorale Planung, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. E-Mail: soziale-erhaltungssatzung@bonn.de

FF


Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg lehnt soziale Erhaltungssatzungen ("Milieuschutzsatzungen") ab.

Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom weist darauf hin, dass solche sozialen Erhaltungssatzungen insbesondere oft die gewünschten Maßnahmen zum Klimaschutz verhindern, weil sie die Inanspruchnahme von Förderprogrammen und -mitteln kontakarieren. So fordert Milieuschutz oft, dass energetische Maßnahmen in einem Standard durchgeführt werden, der zwar noch den geltenden Bestimmungen entspricht, in der Praxis jedoch bereits als veraltet gilt. Er verweigert meist einen besseren energetischen Standard auch dann, wenn der Eigentümer die Kosten dar gar nicht auf die Mieter umlegen will - oder, wenn er die Maßnahmen in der selbstgenutzen Wohnungen durchführen möchte. Milieuschutz in Verbindung mit städtebaulichen Sanierungsverfahren, also mit Erhebung der sog. Ausgleichsabgabe, ist eine Form von Enteignung, greift in die persönliche Lebensplanung von Menschen ein und verhindert die Umsetzung ihrer Pläne in enteignender Weise. Aus diesem Grunde lehnen wir solche "sozialen" Erhaltungssatzungen ab.

MG