Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg kritisiert Grundsteuererhöhung in Siegburg
Ist Aufkommensneutralität ein leeres Versprechen?
Die Stadt Siegburg hat die Grundsteuern erhöht. Das berichteten Mitglieder von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg. Mit dem neuen Grundsteuerbescheid flattert vielen Eigentümerinnen und Eigentümern in Siegburg eine unangenehme Überraschung ins Haus: Der Hebesatz für die Grundsteuer B steigt von 790 auf 815 Punkte – beschlossen vom Stadtrat. Das Begleitschreiben des Bürgermeisters gibt sich erklärend und im Ton versöhnlich. Bei näherer Betrachtung wirft es jedoch mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom nimmt dazu Stellung:
Das Versprechen der Aufkommensneutralität
Die Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurde, war von Anfang an mit einem politischen Versprechen verknüpft: Die Neubewertung der Grundstücke soll für die öffentliche Hand insgesamt aufkommensneutral sein, also bei der Grundsteuer weder Mehreinnahmen noch Mindereinnahmen erzeugen. Auch der Siegburger Stadtrat hatte dies ausdrücklich beschlossen. Nun wird der Hebesatz dennoch erhöht – und zwar mit der Begründung, genau dieses Ziel der Aufkommensneutralität so zu erreichen. Das klingt zunächst einleuchtend, verschleiert aber einen entscheidenden Punkt: Für den einzelnen Eigentümer kann die Belastung trotzdem erheblich steigen, wenn sein Grundstück im Rahmen der Neubewertung höher eingestuft wurde. Die angestrebte Aufkommensneutralität ist eine gesamtstädtische Betrachtung, sagt folglich also nichts darüber aus, was auf dem Grundsteuerbescheid des Einzelnen steht.
Haushaltsprobleme nicht auf dem Rücken der Eigentümer lösen
Besonders aufhorchen lässt der Hinweis der Stadt im Begleitschreiben, dass zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer und Spielbankabgabe "ausschließlich" dazu dienen, Haushaltslücken zu schließen - und eben nicht, eine Grundsteuererhöhung zu vermeiden. Hier zeigt sich das eigentliche Problem: Die Grundsteuer dient nicht mehr allein dem Zweck der aufkommensneutralen Reform, sondern wird zugleich als Instrument zur Haushaltssanierung genutzt. Das ist ehrlich, entspricht allerdings nicht dem, was den Bürgerinnen und Bürgern ursprünglich in Aussicht gestellt wurde. Eigentümer sind dabei in einer besonders ungünstigen Position: Anders als Mieter, die - zumindest theoretisch - umziehen könnten, sind sie an ihr Grundstück gebunden. Die Grundsteuer trifft sie unmittelbar und ohne Ausweichmöglichkeit.
Transparenz statt Beschwichtigung
Das Schreiben des Siegburger Bürgermeisters bleibt an entscheidenden Stellen unkonkret. Wie groß ist die Haushaltslücke tatsächlich? Welche Einsparvorschläge wurden im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt? Wie verteilt sich die Mehrbelastung auf verschiedene Grundstückstypen? Eigentümer haben ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen und sollten nicht mit bloß allgemeinen Hinweisen auf Schulen, Kitas und Infrastruktur abgespeist werden.
Haus & Grund-Rat: Was Eigentümer jetzt tun sollten
Wer seinen neuen Bescheid erhält, sollte ihn sorgfältig prüfen. Ob ein etwaiger Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid sinnvoll ist, kann aber nur im Einzelfall entschieden werden, ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Mitglieder berät Haus & Grund. Die Frist hierfür würde einen Monat ab Zugang des Bescheids betragen. Darüber hinaus ist politische Aufrichtigkeit und Engagement gefragt: Betroffene Bürger sollten im Stadtrat auf vollständige Transparenz bei der Haushaltslage bestehen und deutlich machen, dass weitere Erhöhungen keine selbstverständliche Option sind."
FF