Grundsteuerurteil Gelsenkirchen: Die Stadt Bonn befürchtet: „Massives fiskalisches Risiko“
Der Wortlaut der Entscheidungen des VG Gelsenkirchen ist mangels bisheriger Veröffentlichung der Stadtverwaltung Bonn noch nicht bekannt. Eine finale juristische Bewertung der Anwendung von differenzierten Hebesätzen kann daher derzeit nicht erfolgen und setzt eine nähere Prüfung der Urteilsbegründung voraus, teilte das Presseamt auf Anfrage von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg hin.
Allerdings hat die Kämmerei der Stadt Bonn bereits längst vor dem Richterspruch auf Risiken hingewiesen. Dazu heißt es wörtlich in der städtischen Stellungnahme:
„Im Übrigen wird bezüglich dieses Risikos auf die Ausführungen in der Drucksachennummer 241905 verwiesen, wonach im Einklang mit der Einschätzung des Deutschen Städtetags ausgeführt wurde: ‚Sollte letztlich die Verfassungswidrigkeit der Anwendung von differenzierten Grundsteuerhebesätzen festgestellt werden, würde dies für die betroffenen Haushaltsjahre zur allgemeinen Anwendung des ermäßigten Hebesatzes für alle Grundstücksarten führen. Da bis zu einer endgültigen Klärung in Gestalt höchstrichterlicher Rechtsprechung mehrere Jahre vergehen werden, liegt hierin ein massives fiskalisches Risiko für die Städte und Gemeinden in NRW.‘“
Im Gegensatz zur Ratsentscheidung hatte die Stadtverwaltung (siehe Drucksache 242138 im Ratsinformationssystem Allris) einen einheitlichen Grundsteuerhebesatz von 732 % vorgeschlagen, um eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zu erreichen, so das Presseamt. Dem ist der Stadtrat nicht gefolgt.
Für Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg erklärt Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom den Status quo: „Gesplittete Hebesätze sind unzulässig, urteilt das Verwaltungsgericht.“ Man müsse jedoch davon ausgehen, dass der Gelsenkirchener Spruch auch von höheren Gerichten bewertet wird. Hätte das Urteil bestand, bedeutet dies für die Kommunen, dass es in Zukunft es keine gesplitteten Hebesätze mehr geben darf. Für Städte und Gemeinden ist dies eine finanz- und steuerpolitische Herausforderung. Unabhängig davon fordert Haus & Grund weiterhin das Land auf, dem unsäglichen „Bundesmodell“ endlich den Rücken zu kehren.
FF