Grundsteuerreform: Rat beschließt Satzung für die Steuerhebesätze

Durch die Reform der Grundsteuer hat der Bonner Stadtrat die Satzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze erst jetzt beschlossen. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die Abgabenbescheide, aus denen die tatsächliche Steuerhöhe hervorgeht, wird die Stadtverwaltung voraussichtlich Ende März 2025 verschicken. Die Grundsteuer für das erste Quartal 2025 wäre dann Ende April 2025 zu zahlen.
Bereits im Dezember 2024 wurde beschlossen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Der Hebesatz der Grundsteuer B wird mit der Satzung für den Bereich Wohnen auf 657 vom Hundert festgesetzt, für den Bereich Nichtwohnen auf 900 vom Hundert. Durch die gesplitteten Hebesätze wird es insgesamt tendenziell zu einer geringeren Belastung des Wohnens kommen; im individuellen Einzelfall kann es aber dennoch weiterhin zu Be- und Entlastungen kommen. Die Satzung für die Realsteuerhebesätze legt den Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 543 vom Hundert fest. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt mit 537 vom Hundert unverändert.
Grundsteuer-Gesamteinnahmen geringer als vorher
Auf Basis der differenzierten Hebesätze für die Wohn- und Nichtwohngrundstücke und des mit Stand vom 8. Januar 2025 von den Finanzbehörden übermittelten Messbetragsvolumens geht die Stadtverwaltung für das Jahr 2025 von Grundsteuer-Einnahmen in Höhe von 100,4 Millionen Euro aus. Davon entfallen rund 67,8 Millionen Euro auf das Wohnen und knapp 32,6 Millionen Euro auf das Nicht-Wohnen. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bedeutet dies einen Minderertrag von circa 2,2 Millionen Euro. Der Haushaltsansatz wurde daher entsprechend angepasst.
FF