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Grundsteuerklage Bundesmodell - Einsprüche gegen die Bewertung nicht zurücknehmen

Sibylle Barent
Sibylle Barent | ©H&G
Keine individuellen Klagen einreichen

Haus & Grund Deutschland legte gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Verfassungsbeschwerde gegen das abweisende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2025 ein. Dies ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 22. Januar 2026 erfolgt. Der renommierte Steuerverfassungsrechtler der Universität Augsburg, Prof. Paul Kirchhof, unterstützt Haus & Grund Deutschland dabei.

In diesem Zusammenhang, so berichtet die Leiterin Steuer- und Finanzpolitik von Haus & Grund Deutschland, Sibylle Barent, taucht immer wieder die Frage auf, ob es noch Zweck habe, den Einspruch gegen die Grundsteuerbewertung aufrechtzuerhalten. Nach Erkenntnissen der Eigentümergemeinschaft fordern vermehrt Finanzämter im Nachgang zum abweisenden BFH-Urteil Eigentümerinnen und Eigentümer auf,  den Einspruch zurückzunehmen.

Die Haus & Grund-Empfehlungen hierzu sind klar und beziehen sich auf zwei Bereiche: Eine Rücknahme der Einsprüche aufgrund der BFH-Entscheidung ist nicht angezeigt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Grundsteuer-Bundesmodell werden abschließend erst durch das Bundesverfassungsgericht geklärt. Werden die aufrechterhaltenen Einsprüche dann vom Finanzamt abgewiesen, rät Haus & Grund in der Regel von einer individuellen Klage ab. Das Bundesverfassungsgericht ist in der Frage der Rechtmäßigkeit des Bundesmodells so etwas wie die „letzte Instanz“.

FF