Grundsteuer und Gewerbesteuer: Bonn bleibt weiter steuerlos
Hat keinen Grund zur Freude: Stadtkämmerer Michael Fark | ©H&G/Meike Böschemeyer
Erneut zeigte sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 unfähig, eine Mehrheit für das von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Grundsteuer-Modell zu finden. Bonn bleibt weiter steuerlos.
Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, für dieses Jahr folgende Hebesätze zu beschließen:
- Grundsteuer B: 732 v.H. (Wohnen)
- Grundsteuer A: 543 v.H. (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
- Gewerbesteuer: 537 v.H.
Die Lage ist kein Grund, zu applaudieren. Die Grundsteuern und die Gewerbesteuern werden in jedem Fall zum 1. Januar 2026 rückwirkend fällig und das vermutlich für die bereits abgelaufenen Monate auf einen Schlag.
Auch in der städtischen Finanzverwaltung jubelt niemand, dafür aber die Kreditgeber der Stadt. Denn die fehlenden Einnahmen müssen durch Kassenkredite finanziert werden. Bis April hat die die Stadt alleine dafür bereits Zinsen von über eine halbe Million Euro mehr ausgegeben.
FF