Grundsteuer - Einsprüche wieder zum Ruhen bringen!
Die Haus & Grund- Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell hat bereits jetzt einen konkreten Vorteil für Eigentümer: Die noch nicht abgelehnten Einsprüche können jetzt wieder ruhen. Voraussetzung: Der Eigentümer beruft sich auf das neue Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und die dort geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken.
Hintergrund: Die Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell ist eingelegt. Für den dort jetzt anhängigen Fall wurde dort das Aktenzeichen 1 BvR 472/26 vergeben. Noch nicht abgelehnte Einsprüche können jetzt wieder gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung ruhen. Die Fälle bleiben dann offen.
Handlungsempfehlung von Haus & Grund ist eine schnellstmögliche Mitteilung an das zuständige Finanzamt, z. B. so:
"Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Einspruch mit dem Aktenzeichen ... vom ... auf die in der Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 geltend gemachten Bedenken gegen das Grundsteuer-Bundesmodell stütze. Ich bitte um Bestätigung der gesetzlichen Zwangsruhe meines Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung."
FF